1. MZ.de
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Wittenberg
  6. >
  7. Tourismus in Wittenberg: Tourismus in Wittenberg: Bettensteuer ist vom Tisch

Tourismus in Wittenberg Tourismus in Wittenberg: Bettensteuer ist vom Tisch

Von Irina Steinmann 27.04.2019, 08:15

Wittenberg - Nach der erwarteten Aufhebung der Satzung über eine Übernachtungssteuer durch den Stadtrat am Mittwoch erwartet die Stadt Wittenberg nun, dass die Landesregierung noch im Mai die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erhebung einer alternativen Tourismusabgabe, eines so genannten Gästebeitrags, schafft.

Dieser, eine Art Kurtaxe, würde nicht einseitig die Hoteliers, sondern alle möglichen Nutzer einschlägiger Angebote treffen, also auch Tagestouristen. Die Übernachtungssteuer hätte, nach mehrmaliger Verschiebung, ab 1. Mai 2019 gelten sollen.

Die mit der Angelegenheit befassten Landtagsabgeordneten Lars-Jörn Zimmer (CDU) und Olaf Meister (Grüne) hatten es sich nicht nehmen lassen, der Entscheidung im Wittenberger Ratssaal selbst beizuwohnen. Ihren Angaben zufolge ist vorgesehen, dass sich der - federführende - Innenausschuss Anfang Mai abschließend mit dem Kommunalabgabengesetz (KAG) befasst, dessen geänderter Paragraph 9 Wittenberg und anderen Nicht-Kurorten im Land das Kassieren einer Abgabe bei Touristen ermöglichen soll.

Auf seiner Sitzung am 23./24. Mai könnte dann der Landtag zustimmen. Meister und Zimmer zeigten sich hoffnungsfroh, dass es so kommen wird, verwiesen allerdings auch auf „Baustellen“ (Meister) und „Fallstricke“ (Zimmer), die die geplante Novellierung des KAG abseits von Paragraph 9 noch bereithalte.

„Der Rucksack ist sehr groß, den Sie uns heute aufladen“, so Zimmer, der auch Chef des Landestourismusverbandes ist, man wolle aber mit „Inbrunst und Akribie“ dafür sorgen, dass es im Sinne Wittenbergs läuft.

Bei lediglich einer Neinstimme und einer Enthaltung haben sich die Stadträte mit überwältigender Mehrheit am Mittwoch - einmal mehr - für einen gewaltigen Vertrauensvorschuss Richtung Landesregierung entschlossen. Läuft alles rund, kann der Gästebeitrag, für den ja ebenfalls eine komplett neue Satzung erstellt werden muss, wie berichtet frühestens 2020 erhoben werden. (mz)