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Tod von oben Tod von oben: Die Bekämpfung war "eingeschränkt erlaubt"

Von Corinna Nitz 12.07.2019, 16:23
Die Raupe des Spinners
Die Raupe des Spinners dpa

Seegrehna - Die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners aus der Luft nahe Heinrichswalde 1 bei Seegrehna Anfang Juni war erlaubt. Dies erklärt auf MZ-Nachfrage der Landrat des Landkreises Wittenberg, Jürgen Dannenberg (Linke). Allerdings sei die Genehmigung in Abstimmung mit der Naturschutzbehörde „eingeschränkt“ erteilt worden. Konkret habe das bedeutet, dass nur ein Waldstück in der Nähe von Heinrichswalde 1 überflogen und besprüht werden durfte.

Kritik am Einsatz

Nach dem von der Kulturstiftung Dessau-Wörlitz (KSDW) beauftragen Lufteinsatz in dem Gebiet, das zu deren Liegenschaften gehört, hatte sich ein Leser an die MZ gewandt: Ralf Hennig, der das Grundstück Heinrichswalde 1 bewirtschaftet und großen Wert auf ein Leben im Einklang mit der Natur legt, kritisierte massiv den Gifteinsatz in dem Naturschutzgebiet.

Besonders betroffen machte ihn, dass infolge der Bekämpfung auch Raupen anderer „harmloser“ und gesetzlich geschützter Arten aus seinen Obstbäumen fielen, „und das bis zu einem Abstand von 200 Metern vom ,freigegebenen“ Waldrand. Auf solche Dinge angesprochen hatte Wittenbergs Vize-Landrat Jörg Hartmann (CDU) erklärt, man wolle die Aktion bei Seegrehna noch mal prüfen (die MZ berichtete).

Kahlfraß im Waldstück

Auf eine nochmalige Nachfrage bei der KSDW hatte auch Julia Cahnbley von der Kommunikationsabteilung Anfang dieser Woche erklärt, dass sich unter den amtlich freigegebenen Flächen ein „etwa 180 Meter westlich von Heinrichswalde 1“ gelegenes Waldstück befand.

In diesem sei die Eiche die „bestimmende“ Baumart und „der Kahlfraß durch den Eichenprozessionsspinner seit Jahren nachweisbar“. Als Gründe für die Raupenbekämpfung führte sie Gesundheitsvorsorge, Arbeitsschutz und sonstige Gefahrenabwehr an. Entsprechende Anträge waren beim Landkreis Wittenberg und der Stadt Dessau-Roßlau gestellt worden.

Unter Berücksichtigung gesetzlicher Bestimmungen wurden vom Landkreis Wittenberg etwa 1200 Hektar als Bekämpfungsfläche genehmigt „und eine entsprechende Karte von der Behörde an die Kulturstiftung zugesandt“, heißt es weiter in der jüngsten Mitteilung der Kulturstiftung.

(mz)