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Sonntagsöffnung Sonntagsöffnung: Zoff um Toom: Ein Konditor ist eben kein Supermarkt

Von Michael Hübner 04.09.2018, 09:34
Brötchen darf der Bäcker sonntags legal verkaufen.
Brötchen darf der Bäcker sonntags legal verkaufen. Symbolfoto/CC0

Wittenberg - Markige Sprüche können mitunter zum Bumerang werden. So erklärte die Stadt Wittenberg eine juristisch komplizierte Geschichte sehr simpel: Ein Baumarkt ist eben kein Blumenladen! Mit dieser Begründung durfte „toom“ wie berichtet in Wittenberg sonntags nicht öffnen, obwohl der Gesetzgeber den Verkauf von Blumen genau wie Brötchen ausdrücklich erlaubt.

Dabei hatte Jens Voss gar nicht vorgehabt, seinen Markt zu öffnen. Die Blumen sollten vor der Verkaufseinrichtung an die Kunden gebracht werden. Dafür hatte Voss sogar Funkkassen geordert. Die Stadt stoppte das Vorhaben unter Androhung von empfindlichen Strafen.

Die harte Gangart wirft Fragen auf. So bei MZ-Leserin Anke Hölzel. Sie schildert die Situation in einem Supermarkt. Dort werden jeden Sonntag Brötchen verkauft. „Auch ein Supermarkt ist keine Bäckerei oder Konditorei. Auch hier wird nur der Backstand mit einem begrenzten Angebot fünf Stunden lang geöffnet, der Rest des Marktes bleibt zu.

Einen extra Raum gibt es für die Bedientheke nicht. Wenn es hier ohne Probleme schon seit Jahren die Genehmigung gibt, warum darf der Baumarkt nicht denselben Weg gehen?“, fragt die Leserin. Eine konkrete Antwort lieferte am Montag keine Behörde.

„Wir müssen Landesgesetze umsetzen“, sagt Stadtsprecherin Karina Austermann und verweist auf das Landesverwaltungsamt. „Wir sind die Widerspruchsbehörde“, so die dortige Sprecherin. Im Klartext: Halle greift erst im Streitfall ein, Denise Vopel verweist auf den Landkreis. Dort sagt Sprecher Ronald Gauert: „Die Kommune erteilt die Genehmigungen.“ Oder eben auch nicht. Dort hatte ja Voss nachgefragt. „Leider konnte mir im Rathaus niemand eine Information geben“, schreibt der Chef am Donnerstag der MZ.

Am Montag aber lobt der Marktleiter die Verwaltung: Zum Töpfermarkt darf der Baumarkt öffnen. „Wir haben einen Teilerfolg erzielt“, sagt Voss erfreut. Und die MZ hat auch eine Antwort für die Leserin: Der Bäcker ist ein reiner Bäcker. Er hat lediglich eine Fläche im Supermarkt gepachtet. Diese logische Erklärung hat aber keine Verwaltung am Montag bestätigt. (mz)