REettungseinsatz REettungseinsatz: Umgang mit Wertsachen
Um sicherzustellen, dass Kranke und Unfallopfer nicht bestohlen werden, dokumentieren Einsatzkräfte in der Regel vor Ort alle persönlichen Gegenstände. Die Rettungssanitäter des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) halten diese nach eigenen Angaben in einem Einsatzprotokoll fest. „Sind Patienten ansprechbar, können sie sagen, welche Wertgegenstände sie mitnehmen möchten. Sind sie dazu nicht in der Lage, sind die Sanitäter nur für Sachen zuständig, die sich am Einsatzort direkt an der Person befinden“, sagt DRK-Bereichsleiter Mario Kleinschmidt. Trägt der Verletzte beispielsweise sein Portemonnaie in der Hosentasche, wird dieses protokolliert, vom Rettungsteam mitgenommen und an das Krankenhaus übergeben. Hat der Patient einen Angehörigen dabei, werden diesem in der Klinik die Wertsachen gegen eine Unterschrift ausgehändigt.
Befinden sich am Einsatzort weitere persönliche Gegenstände, die der Verletzte nicht direkt bei sich trägt, werden sie durch die Polizei sichergestellt. Auch die Beamten versuchen, die Wertgegenstände schnellstmöglich an Angehörige des Patienten herauszugeben. Sowohl das Sicherstellen als auch die Herausgabe der Wertsachen werden protokolliert. (cow)