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Rechtliches Rechtliches: Sachbeschädigung durch Feuer

22.04.2015, 14:36

Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen der Sachbeschädigung durch Feuer und der Brandstiftung, bei der Menschen, Häuser und Hütten oder etwa Betriebsanlagen in Gefahr geraten. Das Strafmaß für eine Sachbeschädigung durch Brand liegt zwischen einer Geldstrafe und zwei Jahren Haft. Die Aufklärungsquote bei dieser Art von Sachbeschädigungen liegt im Bereich der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost seit Jahresbeginn bei 82,3 Prozent. BA