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Peter Fitzek vor Gericht Peter Fitzek vor Gericht: "König von Deutschland" verliert seine Fahrerlaubnis

Von Steffen Könau 09.04.2015, 14:24
Damit will er weiterhin fahren: Der Führerschein des selbsternannten Königs.
Damit will er weiterhin fahren: Der Führerschein des selbsternannten Königs. Steffen Könau Lizenz

Halle (Saale) - Nach der Urteilsverkündung lächelt er in die Kameras, aber es sieht ein wenig gezwungen aus. „Genau das wollte ich doch“, sagt Peter Fitzek, der vor drei Jahren einen eigenen Staat auf einem aufgegebenen Krankenhausgelände in Wittenberg gegründet hatte und seitdem als „König von Deutschland“ Schlagzeilen macht.

Den Prozess vor dem Verwaltungsgericht hat der 49-Jährige gerade verloren. Seinen Optimismus nicht. „Fahre ich eben weiter mit meiner kleinen grünen Karte“, spricht er in die Mikrophone der zahlreichen Fernsehteams. Er werde natürlich in die nächste Instanz gehen, „das war ja von Anfang an mein Ziel“, beteuert er.

Doch im Verlauf der dreistündigen Verhandlung hatte Fitzek, in Halle geboren und gelernter Koch, schon noch eifrig darum gekämpft, die amtliche Erlaubnis zum Führen eines Fahrzeuges im öffentlichen Verkehr behalten zu dürfen. Als er im Sommer vor drei Jahren in die Wittenberger Fahrerlaubnisbehörde gestiefelt war, um seinen Führerschein abzugeben, „weil ich alle Vertragsverhältnisse mit der Bundesrepublik Deutschland auflösen wollte“, wie er sagt, sei sein Ziel nie gewesen, mit dem Führerschein auch auf die Fahrerlaubnis zu verzichten. Schließlich wollte der selbsternannte Staatschef weiter Auto fahren - nur eben nach eigenen Regeln.

Ein Fall, den auch die Vorsitzende Richterin Christiane Fenzel noch nicht verhandeln musste: Ein Autofahrer, der den Führerschein freiwillig abgibt, gleichzeitig aber betont, damit nicht auf seine Fahrerlaubnis verzichtet zu haben.

Das Wort „Verzicht“ taucht in der Tat nicht auf in der Erklärung, die Fitzek seinem Führerschein beilegte, als er ihn in der Pförtnerloge des Landratsamtes Wittenberg abgab. Holger Zubke von der Fahrerlaubnisbehörde hatte ihn zuvor darauf hingewiesen, dass er nicht mehr Auto fahren dürfe, wenn er das behördliche Dokument zum Verzicht unterschreibe. Fitzek unterschrieb nicht, sondern formulierte einen eigenen Zweizeiler. Der aber, so Christiane Fenzel in der Urteilsbegründung, habe vom Landkreis eben doch als Verzichtserklärung gewertet werden dürfen. Zwar sei der Führerschein nur das Dokument, das bestätige, dass der Inhaber eine Fahrerlaubnis besitze. Aber im konkreten Fall sei die Abgabe des einen zugleich die Aufgabe des anderen gewesen.

Zdf schickte Heuteshow-Team zum Prozess

Der König, der seine Chancen auf einen Erfolg seiner Klage gegen den kalten Entzug zuvor mit 50 zu 50 eingeschätzt hatte, hört es mit einem schmalen Schmunzeln. Er braucht dann aber doch keine fünf Minuten, um die Niederlage zum Sieg zu erklären. „Mal sehen, ob das die nächste Instanz genauso sieht“, sagt er. Bis dahin ändere sich für ihn nichts, er werde weiter ausschließlich mit seinem selbstgemachten Führerschein des „Königreichs Deutschland“ unterwegs sein. „Das Urteil von heute hat ja keine Rechtskraft.“

Und auch der nächste Prozess verspricht wieder, Aufmerksamkeit auf den Zwergstaat zu lenken, dessen Konten derzeit auf Betreiben der Finanzaufsichtsbehörde eingefroren sind. Peter Fitzek scheint das Scheinwerferlicht zu genießen, das ihm seine Gerichtsauftritte einbringen. „Früher, als wir alles ruhig gemacht haben, hat sich keiner für uns interessiert“, sagt er. Neuerdings ist das anders. Diesmal hatte sogar die ZDF-Heuteshow ein Team geschickt. (mz)

Peter Fitzek musste sich am Donnerstag vor dem Verwaltungsgericht Halle verantworten.
Peter Fitzek musste sich am Donnerstag vor dem Verwaltungsgericht Halle verantworten.
Steffen Könau Lizenz
Der selbst ernannte "König von Deutschland", Peter Fitzek, hat unerlaubt eine Krankenversicherung betrieben und muss deshalb eine Geldstrafe zahlen.
Der selbst ernannte "König von Deutschland", Peter Fitzek, hat unerlaubt eine Krankenversicherung betrieben und muss deshalb eine Geldstrafe zahlen.
dpa Lizenz