Rein raus rein... Peter Fitzek: König von Deutschland muss zurück ins Gefängnis

Wittenberg/Naumburg - Peter Fitzek muss wieder ins Gefängnis! Das erklärte der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft, Klaus Tewes, am Donnerstagnachmittag auf MZ-Anfrage. Eine zweieinhalbjährige Freiheitsstrafe gegen den „König von Deutschland“ sei nun rechtskräftig.
Die Strafe gegen den Wittenberger wurde wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Erlaubnis in zehn Fällen, Urkundenfälschung und unbefugten Betreibens eines Versicherungsgeschäfts verhängt, betont Tewes. Fitzek, der noch auf freiem Fuß ist, werde jetzt der Termin für den Haftantritt mitgeteilt. Erscheint der 52-Jährige nicht pünktlich, werden Vollstreckungsbeamte einen Auftrag bekommen.
Der Wittenberger ist erst vor ein paar Tagen aus einer Haftstrafe wegen Veruntreuung in Millionenhöhe entlassen worden. Die Revision läuft. In einer Boulevardzeitung kündigt er an, dass er jetzt wieder Auto fahren werde. Das gefällt Wittenbergs Polizeichef nicht. „Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat. Wenn wir den Mann hinter einem Steuer antreffen, beschlagnahmen wir sofort das Fahrzeug“, so Marcus Benedix. „Ich kann mir nicht nach jeder Tour ein neues Auto kaufen“, sagt Fitzek am Donnerstagvormittag und verkündet neue Pläne.
Der „König“ wollte seine „Reichsbank“ in der Collegienstraße wieder eröffnen. Allerdings will hier ein Mann aus Vietnam mit einem China-Imbiss Geld verdienen. „Der Kaufpreis ist noch nicht gezahlt“, sagt er über seinen Mitbewerber. Nach seinen Angaben geht es um 249.000 Euro.
Mit Ärger durch die Behörden rechnet Fitzek nicht mehr. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte Fitzek bescheinigt, dass er keine Bankgeschäfte getätigt hat (die MZ berichtete). „Das habe ich immer gesagt“, so Fitzek. Er droht für den Fall, dass er seine „Reichsbank“ nicht wieder bekommt, Konsequenzen an - Schadenersatzansprüche gegen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, die seine „Bank“ räumen ließ, und gegen den Kreis.
Im Fall des Landratsamtes geht es um eine Baustoppverfügung gegen den Umbau eines Ladens in eine „Bank“. Fitzek sagt mit Blick auf den BGH-Spruch: „Ein Laden bleibt ein Laden.“ Zu diesem Zeitpunkt weiß er freilich noch nicht, dass er in Kürze zurück in die Justizvollzugsanstalt muss. Am Nachmittag ist der „König“ für eine Stellungnahme nicht mehr zu erreichen. (mz)
