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Oranienbaum Oranienbaum: Kein Geld vom Arbeitsamt

Von Wolfgang Grahl 09.01.2014, 20:18

Oranienbaum/MZ - Wolfgang Stawinski kann endlich aufatmen: Erstmals nach einer Durststrecke von drei Monaten erhält er Arbeitslosengeld. Seinen Job hat er nach eigenen Angaben unverschuldet verloren. Das Arbeitsamt erteilte trotzdem eine zwölfwöchige Sperre. Dabei ist der Oranienbaumer Opfer einer Straftat geworden. Der Barockstädter arbeitete bei einer Bremer Glasfasertechnik-Firma, war deutschlandweit unterwegs. Der 52-Jährige kennt fast alle Bundesligastadien, hat in seiner über ein Jahrzehnt andauernden Tätigkeit unter anderem dort als Techniker gearbeitet. Bis zum Spätsommer des vergangenen Jahres.

Firmenwagen gestohlen

Den großen Firmenwagen mit reichlich Arbeitsinstrumenten durfte er an den Wochenenden mit nach Oranienbaum nehmen. Montags in der früh ging er dann wieder auf Tour. Normalerweise. Bis ihm eines Morgens das Herz vor Schreck fast in die Hose rutschte. Weg, geklaut - der Firmenwagen.

Eine peinliche Situation für den Oranienbaumer. In Bremen sprang zwar die Versicherung ein, machte aber gleich klar, dass dies ein zweites Mal nicht passieren werde. Das Auto jedenfalls wurde nie wieder gesehen. Die Polizei habe sich „erstmal mit allem möglichen Kleinkram aufgehalten“, resümiert Stawinski, „da war das Fahrzeug bestimmt schon über alle Berge“, erinnert sich der Mann.

Sein Bremer Betriebschef bot ihm eine Arbeit im Innendienst an, die der Oranienbaumer ablehnte. Kündigen, kündigen lassen, Aufhebungsvertrag? Stawinski - nach wie vor im vernünftigen Verhältnis zu seinem Chef - entschied sich für Letzteres. Im Nachhinein ein Fehler. „Hätte ich mich kündigen lassen, wäre das womöglich ein schlechtes Zeichen für einen neuen Arbeitgeber gewesen. Da wäre der doch ins Zaudern gekommen.“

Doch nun begann für den Technikexperten der Hürdenlauf durch die Instanzen: Jobcenter, Arbeitsamt. Unfreundlich sei er dort nicht behandelt worden, gibt er zu Protokoll. Allerdings vermisste er schon eine ausführlichere Beratung und noch viel mehr das erwartete Arbeitslosengeld. Im Jobcenter habe es zwar ein Gespräch über eine eventuelle Eingliederung in eine „Ü 50 Maßnahme“ gegeben, aber gesundheitliche Probleme hätten dies erschwert.

In Sachen Arbeitslosengeld gilt eine Sperrfrist von drei Monaten. Amtsbegründung: „Während dieser Zeit ruht ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld. Der Aufhebungsvertrag erfolgte mit ihrer Zustimmung. Sie wussten, dass sie dadurch arbeitslos werden.“

Zum Thema „Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes“ war für Stawinski auch nichts zu holen. Das war Ende November und da war er schon guter Dinge: „Ich habe eine neue Arbeit in Aussicht.“ Eine Einstellung scheiterte aber, weil er Probleme mit der Höhentauglichkeit habe.

Alles gesetzeskonform

Alexander Sabel ist stellvertretender Pressesprecher der Agentur für Arbeit in Dessau und bestätigt die Richtigkeit der Verfahrensweise seines Amtes: „Bei Aufhebungsverträgen in beiderseitigem Einvernehmen gibt es eben diese zwölfwöchige Sperrfrist.“

Vater Horst Stawinski kann es nicht fassen: „Aber mein Sohn ist doch unverschuldet in diese Situation gekommen.“