Landkreis erstattet nur auf Antrag
WITTENBERG/MZ/WAM. - Seit Änderung des Landesschulgesetzes haben nun auch sie Anspruch die Erstattung von Fahrtkosten
"Abgerechnet wird nach den vorgelegten Belegen", betont der Sprecher der Kreisverwaltung, Ronald Gauert. Und zwar vierteljährlich. Neben den Fahrkarten muss der Schüler eine Bestätigung seiner Bildungseinrichtung beilegen. Dafür bekommt er Fahrkosten, die den Eigenanteil von 100 Euro im Monat übersteigen, erstattet. Allerdings - und auch das betont Gauert - werde die Strecke zur nächstgelegen Schule zugrunde gelegt. Gymnasiasten, die ein weiter entferntes Institut besuchen, werden also auch nur einen Teilbetrag rückerstattet bekommen. Sowieso gilt: Es werden Kosten für die günstigste Zeitfahrkarte erstattet, nur wenn Einzelfahrscheine billiger sind, werden diese akzeptiert.
Die Verfahrensweise ist derzeit allerdings nur provisorisch in Kraft. Um es amtlich zu bekommen, muss die Kreissatzung über die Schülerbeförderung vom Kreistag geändert werden. Laut Gauert soll dies am 2. November geschehen. Das derzeitige Verfahren entspreche exakt dem Verwaltungsvorschlag in der Beschlussvorlage, die nun in die Ausschüsse wandert.
Mit der Art, wie die Erstattung geregelt ist, scheint der Landkreis in bester Gesellschaft. Egal ob Anhalt-Bitterfeld, Salzlandkreis, Harz oder Burgenlandkreis: Immer müssen Schüler in Vorleistung gehen, Belege sammeln und sie direkt mit der Kreisverwaltung abrechnen. Nur in Halle wird das über die Schulen geschehen, im Altmarkkreis Salzwedel müssen sich Schüler an ihrer Schule eine Berechtigungskarte besorgen. Darauf werden die tägliche Fahrtstrecke und die Preisstufe eingetragen. Mit diesem Schein gibt's beim Busfahrer eine verbilligte Wochen- oder Monatskarte.
Aber wenigstens gibt es sie jetzt. Auch im Landkreis Wittenberg hatte es immer wieder Vorstöße gegeben, älteren Schülern und Auszubildenden Fahrtkosten zu erstatteten. Der Kreistag hatte bereits 2007 das Land aufgefordert, Fahrtkosten für Elftklässler, Abiturienten und Auszubildende mit geringem Einkommen zu erlassen. Damals hatten einige Kreistagsmitglieder dem Land in dieser Frage nicht sehr viel zugetraut, nun gibt es die vorerst vorläufige Regelung, für die vor allem eines gilt: Alle Belege gut aufheben.
Anträge für die Fahrtkostenerstattung sind auf der Kreis-Homepage landkreis-wittenberg.de" im "Formularpool zu finden. Es gibt sie auch in den Bürgerbüros.