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Kreis Wittenberg Kreis Wittenberg: Rentenversicherung sucht SED-Generalsekretär

06.02.2012, 18:33

Gräfenhainichen/MZ/HÜ. - Wolfgang Wagner (CDU) ist da ganz ehrlich: Mit amtlichen Schreiben habe er immer so seine Probleme. Doch dieses Mal ist alles ganz anders. "Ich bin nur noch belustigt", sagt der Unternehmer. Erheitert hat den Mann, der zu den führenden Köpfen der Gräfenhainichener CDU / CSU-Mittelstandsvereinigung zählt, Post der Deutschen Rentenversicherung. Der Fragebogen zur so genannten Kontenklärung hat es tatsächlich in sich. So muss Wagner ankreuzen, ob er Generalsekretär der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) war. Bei einer Ja-Antwort ist der Zeitraum "bitte taggenau" anzugeben, heißt es in dem Schreiben. Wagner empfiehlt den Versicherern doch präziser formulieren: "Sind Sie Egon Krenz?", schlägt der Gräfenhainichener als echte Alternative vor. Schließlich sei das doch die einzige Person in Deutschland, die "Ja" ankreuzen könnte - möglicherweise hat er dies ja auch schon vor Jahren getan.

Dabei gesteht Wagner, dass auch er mit der überraschenden Ja-Antwort geliebäugelt hat. "Ich bin neugierig, was dann passiert", so der Geschäftsmann, der sich dann aber doch für ein korrektes Ausfüllen der Formulare entschieden hat.

Dabei suchen die Rentenversicherer nicht nur Generalsekretäre, sondern auch die Chefs des Staatsrates. Auch hier ist die Personengruppe eigentlich recht überschaubar. "Ich glaube, es gab vier in der DDR-Geschichte", so Wagner. Weniger lustig finden die Verantwortlichen in Berlin den Gräfenhainichener Humor. Möglicherweise passiert nicht wirklich viel, wenn jemand die Gunst der Stunde nutzt und sich zum SED-Generalsekretär ernennt. "Eine solche Antwort stellen wir in Frage", so Dirk von der Heide. Aber in der Tat, so der Pressesprecher der Rentenversicherung weiter, mute die Frage in dem Vordruck nach den absoluten Spitzenämtern der Ex-DDR etwas "merkwürdig" an.

"Der Zusatzversorgungsträger bildet an dieser Stelle des Vordrucks aber lediglich den Wortlaut des einschlägigen Gesetzes ab. Für Abfragen in Vordrucken gilt, dass eine Behörde nach allen im Gesetz genannten Tatbeständen fragen muss. Gibt es wie hier eine Vielzahl gesetzlicher Tatbestände, können wir die Abfrage einzelner Tatbestände nicht nach eigenem Ermessen einfach so weglassen" so von der Heide.