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Kreis Wittenberg Kreis Wittenberg: Freier Zugang zum Schilder-Wald

Von UTE KÖNIG 02.04.2012, 16:27

COSWIG/MZ. - Die Holzschranke ist geschlossen, links und rechts flattern Überreste von rot-weißen Absperrbändern und am danebenstehenden Baum macht ein gelbes Schild deutlich, wofür der ganze Aufwand ist: "Privatgrundstück. Betreten verboten!"

Es ist eines von vielen gelben Schildern am Rand des Waldstückes, links der Bundesstraße 187 zwischen Coswig und Griebo gelegen. Ein Leser machte die MZ auf sie aufmerksam. Er konnte sich das Verbot nicht erklären, ist laut Paragraph 14 des Bundeswaldgesetzes das "Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung" doch grundsätzlich - wenn auch auf eigene Gefahr - erlaubt. Dabei spielt es überhaupt keine Rolle, ob ein Gelände in privatem oder in öffentlichem Besitz ist. Auch Radfahren und Reiten ist auf Wegen und Straßen gestattet.

Diese Regelung gilt selbstverständlich auch für Waldstücke im Landkreis Wittenberg. Nur in besonderen Fällen kann ein Betretungsverbot ausgesprochen werden.

Nur aus guten Gründen

"Für eine solche Einschränkung muss es allerdings einen driftigen und nachvollziehbaren Grund geben", betont Ronald Gauert, Pressesprecher des Landkreises Wittenberg. Zu diesen Gründen zählen beispielsweise Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung, da eingesetzte Chemikalien eine Gefahr für Waldbesucher darstellen können. Auch während einer Jagd oder zum Schutz von neugepflanzten Bäumen kann ein Waldstück gesperrt werden. "Aber immer nur temporär", sagt Ronald Gauert. Wird ein Betretungsverbot vom Grundstücksbesitzer verhängt, muss dies in der Regel der Unteren Forstbehörde des Landkreises Wittenberg mitgeteilt werden. Allerdings liegt dort weder eine entsprechende Meldung vor, noch sind irgendwelche Gründe bekannt, weshalb der Wald zwischen Griebo und Coswig schon seit langer Zeit gesperrt sein soll. Das verhängte Verbot ist damit nicht gesetzeskonform. Auch wenn die Schilder anderes sagen, das Waldstück kann von Besuchern legal betreten werden.

Besitzer weiß von nichts

Der Grundstücksbesitzer aus Bayern gibt sich am Telefon indes ahnungslos. "Es gibt keinen Grund für das Verbot", sagte Freiherr Rudolf von Erffa auf MZ-Anfrage. Das Waldstück betreue er selbst. Die Schilder habe er jedoch nicht aufgehängt. Er wisse auch nicht, wer es gewesen sein könnte. "Der Wald kann selbstverständlich betreten werden", sagte von Erffa kurz angebunden.