1. MZ.de
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Wittenberg
  6. >
  7. Nur noch ein Verhandlungstermin im Prozess um „Gute Fee“: Konnte Wittenberger Unternehmerin die Pleite noch abwenden?

Nur noch ein Verhandlungstermin im Prozess um „Gute Fee“ Konnte Wittenberger Unternehmerin die Pleite noch abwenden?

Das Urteil im Berufungsprozess gegen FDP-Stadträtin soll bald fallen. Nun sagte eine Zeugin aus, die in das Unternehmen investieren wollte.

Von Julius Jasper Topp 01.12.2022, 13:00
Das Landgericht Dessau
Das Landgericht Dessau (Foto: Ruttke)

Dessau/Wittenberg/MZ - Im Prozess gegen die Wittenberger FDP-Stadträtin Manuela Fußy soll in rund zwei Wochen ein Urteil gesprochen werden. Wie der vorsitzende Richter Johannes Becker im Berufungsprozess am Landgericht Dessau am Mittwoch sagte, hoffe man, das Verfahren am 16. Dezember abschließen zu können.

Fußy war Anfang des Jahres vom Amtsgericht Wittenberg zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, weil sie sich in acht Fällen des Betruges schuldig gemacht haben soll. So soll sie kurz vor der Insolvenz ihres im Aufbau befindlichen Pflegedienstes „Gute Fee“ in der Lutherstadt noch Personal angestellt haben, obwohl das Unternehmen bereits zahlungsunfähig war. Die Verteidigung ließ im Berufungsprozess deswegen unter anderem alle acht Geschädigten als Zeugen erneut vor Gericht auftreten, ebenso eine sachverständige Bilanzbuchhalterin und den Insolvenzgutachter.

Fußy selbst hatte ausgesagt, dass die „Gute Fee“ unverschuldet in die roten Zahlen geraten war, weil die Zulassung bei der Krankenkasse zum Pflegedienst wegen verschiedener Probleme nicht erfolgte und somit der Betrieb nicht richtig anlaufen konnte.

Unter anderem brauchte sie eine Pflegedienstleiterin. Im April 2020 sollte deswegen zunächst eine heute 52-jährige Krankenschwester anfangen. Die befand sich allerdings noch in einem Arbeitsverhältnis mit einem Krankenhaus und überlegte es sich – laut ihrer Aussage am Mittwoch vor Gericht – kurz vor Arbeitsantritt anders. Auch wegen der unsicheren Situation bei Betreuungsdiensten während der Corona-Zeit habe sie doch nicht zur Guten Fee wechseln wollen und sich dahingehend mit Fußy geeinigt.

Die Zeugin ist auch wegen eines weiteren Aspekts des Prozesses interessant: Im Kern geht es auch darum, ob die Chefin das drohende Aus der Guten Fee kommen sah oder doch noch Chancen hatte. Sollte sie angesichts der Pleite bewusst Mitarbeiter eingestellt haben, wäre der Betrugsvorwurf erfüllt. Fußy gab in einem im Prozess zitierten Schreiben nach den Fremdinsolvenzanträgen der Barmer-Krankenkasse und des Finanzamtes gegenüber dem Insolvenzverwalter an, die offenen Rechnungen begleichen zu wollen und die Gute Fee danach noch in sichere Bahnen lenken zu können. Woher das Geld dafür kommen sollte, ist bislang unklar.

Die nun vernommene Zeugin hatte nach eigener Aussage in der Tat darüber nachgedacht, in die Gute Fee zu investieren. Dazu habe es auch Gespräche gegeben, allerdings sei es nie konkret geworden. Von den Insolvenzanträgen habe sie nichts gewusst. „Hätten Sie sich denn beteiligt, wenn Sie davon gewusst hätten?“, fragte Oberstaatsanwalt Arthur Prause. „Sicher nicht“, so die Krankenschwester.