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"König von Deutschland" "König von Deutschland": Steht Peter Fitzek vor der Haftentlassung?

06.04.2018, 12:23
Das Urteil gegen Peter Fitzek ist aufgehoben.
Das Urteil gegen Peter Fitzek ist aufgehoben. Thomas Klitzsch

Halle (Saale)/Karlsruhe - Der Hallenser Björn Fehse gibt sich gibt sich am Freitagnachmittag vorsichtig optimistisch. Er müsse über die neue Situation noch mit seinem Mandanten reden. Aber, da ist sich der Fachanwalt für Strafrecht sicher: „Der will da raus“. Und so ist der Jurist überzeugt, dass das Landgericht in Halle in Kürze einen erneuten Antrag auf einen Haftprüfungstermin erhalten wird.

Es geht um den Wittenberger Peter Fitzek, besser bekannt als „König von Deutschland“. Die Wirtschaftsstrafkammer hat den „Monarchen“ am 15. März 2017 wegen „Untreue in Tateinheit mit vorsätzlichem unerlaubtem Betreiben von Bankgeschäften“ zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt.

Dieses Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) aufgehoben und die Sache zu einer neuen Verhandlung und Entscheidung an eine andere Kammer des Landgerichts Halle zurück verwiesen. Der Beschluss ist bereits am 26. März gefallen, wurde aber erste am Freitagmittag bekannt.

„Es gibt für den BGH zur Übermittlung von Entscheidungen keine Vorgaben oder Fristen. Und es lag Ostern dazwischen“, zeigt der Anwalt Verständnis und glaubt, dass sein prominenter Klient bald auf freien Fuß sein könnte. „Er sitzt nun schon seit knapp zwei Jahren in Untersuchungshaft“, so der Jurist, der glaubt, dass der neue Prozess nicht in Kürze beginnt. Er wertet das BGH-Votum als Teilerfolg. „Der BGH kann auch komplett auf Freispruch entscheiden.“

Fitzek kann seine Freiheit - falls der Haftprüfungstermin positiv ausfällt - allerdings nicht mehr auf seinem Königreich-Gelände genießen. Das ehemalige Klinikgelände in Apollensdorf Nord wurde bereits im Mai 2017 mit einem großen Polizeiaufgebot zwangsgeräumt und beherbergt jetzt Gemüseproduzenten.

Hier kann aber Fehse bereits einen vollen Erfolg vermelden. Das Urteil des Landgerichts, nach dem die Räumung unrecht war, ist rechtskräftig. Das Gericht hat auf Antrag von Fitzek-Getreuen, die früher als Mieter am Hauptsitz des „Königs“ in Apollensdorf Nord lebten, entschieden, dass eine vom Abwickler des Königreiches beantragte Einstweilige Verfügung zur Räumung der von Fitzek zum „Staatsgebiet“ erklärten Fläche nicht hätte erlassen werden dürfen.

Zwar sei der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beauftragte Abwickler berechtigt gewesen, einen Räumungsantrag zu stellen. Für den Erlass der Einstweiligen Verfügung, auf deren Grundlage Einsatzkräfte von Polizei, Zoll, Steuerfahndung und BaFin-Mitarbeiter das Königreich geräumt hatten, habe es keine Voraussetzungen gegeben.

Damit erkennt der Rechtsstaat aber nicht etwa das Königreich an. Grund für die Entscheidung ist vielmehr das Mietrecht, nach dem der Eigentümerwechsel an einer Immobilie nicht automatisch geschlossene Mietverträge ungültig macht. Hier hatte ein ursprünglich von Fitzek gegründeter und geführter Verein Mietverträge mit einzelnen Anhängern geschlossen, die durch die BaFin-Verfügung zur Abwicklung des Königreiches auch nicht einfach erloschen.

Der Vertreter der BaFin hatte vor Gericht zwar argumentiert, keine Kenntnis von diesen Verträgen gehabt zu haben. Allerdings habe er andererseits, so das Urteil, bereits im Verfahren gegen Fitzek ausgesagt, dass auf dem Gelände Personen wohnten und eine Räumung schwierig werden könnte. Praktische Folgen hat das Urteil, da Rechtsmittel eingelegt wurden, nicht.

Das Oberlandesgericht in Naumburg wollte am 21. März über das Thema verhandeln. Der Termin ist in letzter Sekunde aber geplatzt. Fehse erhält vom Königreich-Abwickler die Information, dass er die Berufung zurückziehe.

„Meine Rechtsauffassung wurde bestätigt. Ich habe der Polizei unsere 18 Mietverträge noch unmittelbar vor der Aktion gezeigt“, so Martin Schulz, der im Moment die Amtsgeschäfte des Königreichs führt.

„Wir sind schon am Rechnen und prüfen unsere Schadensersatzansprüche gegen den Abwickler. Wir streben aber eine außergerichtliche Einigung an“, so Schulz, der auf MZ-Nachfrage erklärt, dass er sich vorstellen kann, das ehemalige Gelände wieder zu übernehmen. Er befürchte aber, dass dies nicht mehr gehe. Fehse bestätigt das. Dies sei „rechtlich nicht durchsetzbar“. Schadenersatzansprüche aber sehr wohl. Dabei glaubt der Anwalt nicht an eine gütige Einigung und rechnet mit einem weiteren Gerichtsverfahren - dann gegen die BaFin. (mz)