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Streit um Antisemitismus-Relief „Judensau“ an Stadtkirche in Wittenberg: Jetzt entscheidet der Europäische Gerichtshof

Nach gescheiterten Klagen in Deutschland: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte prüft Beschwerde gegen „Judensau“ an der Wittenberger Stadtkirche.

02.05.2025, 16:30
Das Relief an der Wittenberger Stadtkirche zeigt eine Sau, an deren Zitzen sich Menschen laben, die Juden darstellen sollen. Ein Rabbiner blickt dem Tier unter den Schwanz und in den After.
Das Relief an der Wittenberger Stadtkirche zeigt eine Sau, an deren Zitzen sich Menschen laben, die Juden darstellen sollen. Ein Rabbiner blickt dem Tier unter den Schwanz und in den After. (Foto: Hendrik Schmidt/dpa)

Wittenberg/Straßburg/MZ/LJ - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg befasst sich nun offiziell mit der Beschwerde gegen das „Judensau“-Relief an der UNESCO-Weltkulturerbestätte Stadtkirche in Wittenberg. Wie das Gericht auf MZ-Nachfrage mitteilt, wurde das Verfahren des Klägers Michael Düllmann von einem richterlichen Gremium zur Prüfung angenommen.

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In dieser Phase kann der EGMR die Beschwerde der Bundesregierung zustellen und diese zur Stellungnahme auffordern. Anschließend besteht die Möglichkeit einer gütlichen Einigung oder es folgt eine streitige Phase. Ein Urteil wird in der Regel erst nach Abschluss dieser Verfahrensschritte gefällt.

Der Kläger sieht durch das mittelalterliche Relief seine Menschenwürde und Religionsfreiheit verletzt. Zuvor waren seine Klagen in Deutschland gescheitert.