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Geflügelpest Hühner dürfen im Landkreis Wittenberg wieder ins Freie

Die Lage im Landkreis Wittenberg hat sich deutlich entspannt. Es gibt keine Stallpflicht mehr.

05.05.2021, 07:50
Hühner dürfen raus.
Hühner dürfen raus. (Foto: Klitzsch)

Wittenberg

Die Stallpflicht für Geflügel wurde mit Wirkung vom Dienstag im gesamten Landkreis Wittenberg aufgehoben. Darüber hat Amtstierarzt Thomas Moeller informiert.

„Seit mehreren Wochen sind die Nachweise der Geflügelpest bei Wildvögeln und Geflügel rückläufig. Am 3. Mai wurde deshalb erneut eine Risikobewertung für den Landkreis Wittenberg zur Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel durchgeführt. Eine Aufstallung des Geflügels ist danach im gesamten Landkreis Wittenberg nicht mehr erforderlich“, wurde aus der Kreisverwaltung mitgeteilt. Deshalb trete die Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung vom 12. April 2021 mit Wirkung vom 4.?Mai außer Kraft. „Die Stallpflicht und das Ausstellungsverbot für Geflügel werden für den gesamten Landkreis aufgehoben.“

Dennoch werden alle Geflügelhalter im Landkreis vom Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz aufgefordert, Schutzmaßnahmen gegen den Eintrag der Geflügelpest in ihren Beständen weiterhin konsequent umzusetzen sowie gehäufte Verendungen oder Minderungen der Legeleistung unverzüglich dem Fachdienst anzuzeigen. Halter und Züchter sind aufgefordert, ihr Geflügel vor Kontakt mit Wildvögeln zu schützen, die Tiere nur in geschützten Stallbereichen zu füttern, zu denen Wildvögel keinen Zugang haben. Funde von verendeten Wildvögeln sollten ebenso gemeldet werden. Verendete Wildvögel sollten nicht berührt werden.

Veterinärwesen und Verbraucherschutz in Wittenberg ist für Meldungen erreichbar unter Tel. 03491/479-303, -304, -305, Fax: 03491/479-302, E-Mail [email protected], außerhalb der Dienstzeiten über Leitstelle, Telefon 03491/19222 (mz)