Vorlage an den Stadtrat Herbergen in Wittenberg sollen bestraft werden können, wenn sie den Gästebeitrag nicht abführen
Gästebeitrag: Stadt will Ordnungsstrafen für zahlungsunwillige Herbergen einführen.

Wittenberg/MZ. - Nachdem sich der Wittenberger Stadtrat zuletzt vor einem Jahr mit dem Gästebeitrag beschäftigt hatte, – damals mit der Einführung einer Pauschale für Tagesgäste – steht das Thema nun erneut auf den Tagesordnungen für die Ausschüsse und den nächsten Stadtrat.
Dieses Mal geht es allerdings nicht um Tagesgäste, sondern um eine Satzungsänderung für die bereits 2023 eingeführte Bettensteuer für Übernachtungsgäste. Zum einen muss die Änderung des Bundesmeldegesetzes eingearbeitet werden. Bislang mussten laut diesem Gesetz alle Gäste in Beherbergungsstätten gemeldet werden. Seit Januar gilt dies nun nur noch für ausländische Gäste. Da die Marketing GmbH, die die Erhebung von Gästebeiträgen für die Stadt erledigt, bisher auf diese Meldedaten zugegriffen hatte, braucht es hierfür nun eine neue Rechtsgrundlage.
Die Verwaltung will die Satzung außerdem dahingehend ändern, dass Herbergen, die die Bettensteuer nicht an die Stadt abführen, mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren belegt werden können. Die alte Satzung habe dies bislang nicht vorgesehen, heißt es in der Vorlage an den Stadtrat. Dabei habe sich aber gezeigt, dass „einzelne Beherbergungsbetriebe ihrer Verpflichtung zur satzungsgemäßen Meldung und Abführung des Gästebeitrags nicht nachkommen“. In dieser Woche befassen sich Finanz-, Kultur- und Hauptausschuss mit der Satzungsänderung.

Letzterer Ausschuss soll bei seiner Sitzung am 27. März außerdem den ehrenamtlichen Stadtwehrleiter Wittenbergs, Thomas Janott, für weitere sechs Jahre im Amt bestätigen. Janott war von den 18 Ortswehrleitern der Lutherstadt einstimmig gewählt worden. Abschließend muss der Stadtrat am 30. April zustimmen.