Gericht Harte Strafe wegen 50 Euro für Bad Schmiedeberger
Ein Mann aus Bad Schmiedeberg wird wegen Betrugs verurteilt. Das ist nicht das erste Mal für ihn.

Bad Schmiedeberg/Wittenberg - Auch ein vergleichsweise geringer Betrag kann ernste Konsequenzen haben. Ein Mann aus Bad Schmiedeberg ist jüngst vor dem Wittenberger Amtsgericht wegen Betruges zu drei Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden.
Dem mehrfach einschlägig Vorbestraften wird vorgeworfen, auf Ebay-Kleinanzeigen ein Handy zum Verkauf angeboten zu haben. Für 50 Euro. Das Geld hat der Mann erhalten, ein Handy allerdings nicht verschickt.
Laut dem Angeklagten hätte er das gerne, nur sei er leider nicht mehr an die Adresse des Käufers gekommen: „Ich konnte mich plötzlich nicht mehr in den Account einloggen. Dort ist die Adresse gespeichert.“ Eine Telefonnummer habe er auch nicht gehabt: „Es war keine Absicht“, versichert der Bad Schmiedeberger, der auf 450-Euro-Basis als Lager-Logistiker beschäftigt ist.
Nur glauben ihm das weder Richter noch Staatsanwalt. „Normalerweise wird man dort nicht gesperrt.“ Und wenn doch, warum habe er sich dann nicht mit Ebay-Kleinanzeigen in Verbindung gesetzt, um das zu klären, fragte Richter Ronald Waltert.
„Sie hatten die Gelegenheit, die Adresse zu bekommen. Sie hätten das längst aus der Welt schaffen können. Das ist eine Schutzbehauptung“, bemerkte auch der Staatsanwalt. „Seien Sie geständig“, forderte er den Angeklagten auf. Der beteuerte noch einmal: „Es war keine Absicht. Dafür lege ich meine Hand ins Feuer. Aber wenn ich nun einmal keine Kontaktdaten habe?“
Den Staatsanwalt konnte das nicht überzeugen. „Die Anklage ist zutreffend“, konstatierte er und verwies zudem auf die Vorstrafen - stets Betrug. Auch wenn es sich um einen geringfügigen Schaden handele, eine Freiheitsstrafe sei unerlässlich, befand er.
Der Staatsanwalt forderte drei Monate auf Bewährung und außerdem eine Arbeitsauflage: 90 Arbeitsstunden, die binnen vier Monaten abgeleistet sein müssen. Die 50 Euro sollen eingezogen werden und der Angeklagte die Kosten des Verfahrens tragen.
Richter Waltert folgte der Forderung. Auch er verwies auf die einschlägigen Vorstrafen wegen Betruges und sagte: „Es steht zu befürchten, dass Sie in alte Verhaltensmuster zurückfallen.“ Der Angeklagte reagierte indes außerordentlich freundlich. „Es tut mir sehr leid. Ich will die Summe unbedingt erstatten“, betonte er.
Auf eine Berufung wolle er verzichten. Außerdem bedankte er sich und wünschte dem Gericht „eine ruhige Woche“. (mz/Marcel Duclaud)