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Von Diebstahl bis Fausthieb Gerichtsverhandlungen zu mutmaßlichen Straftaten im Kreis Wittenberg

Wie in zwei Verhandlungen entschieden worden ist und warum die 9. Strafkammer noch einen Zusatztermin benötigt, um zu einem Urteil zu kommen.

Von Andreas Behling 11.11.2021, 09:30
Richterhammer auf einem Tisch
Richterhammer auf einem Tisch Foto: imago images/U. J. Alexander

Wittenberg/Dessau/MZ - Um Ladendiebstahl, um Körperverletzung und um Handel mit Betäubungsmitteln ging es in den vergangenen Tagen vor dem Dessauer Landgericht in zwei Berufungsverhandlungen und einem erstinstanzlichen Verfahren. Angeklagt waren Wittenberger, ein Jessener sowie eine Frau aus Luckenwalde, die in Wittenberg geklaut hat.

1. Berufung wegen Ladendiebstahls:

Zunächst verworfen hat die 4. Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau die Berufung einer 73 Jahre alten Frau. Die Rentnerin, die zwei Ladendiebstähle in Wittenberg verübt haben soll, war nicht zum Termin unter dem Vorsitz von Thomas Knief erschienen.

Allerdings ist mit einer Wiedereinsetzung des Verfahrens zu rechnen. Zum einen war die Staatsanwaltschaft ebenfalls in Berufung gegangen. Zum anderen brachte Verteidiger Thorsten Weismann eine halbe Stunde nach dem Termin in Erfahrung, dass seine Mandantin erkrankt war.

Das Amtsgericht Wittenberg hatte die Seniorin, die aus dem brandenburgischen Luckenwalde stammt, zu einer siebenmonatigen Haftstrafe verurteilt. Jedoch fand die erste Instanz, dass die Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Aufgrund dieser Einschätzung war die Anklagebehörde in die Berufung gegangen.

Mit Blick auf die Vorgeschichte der Frau eine durchaus nachvollziehbare Entscheidung. Seit dem Jahr 2002, so die Angaben von Landgerichtssprecher Frank Straube, sammelten sich 17 Vorstrafen im Bundeszentralregister der früheren Sekretärin an. Und immer wieder waren es Diebstähle für die die 73-Jährige zur Verantwortung gezogen wurde. Teilweise musste sie verhängte Strafen auch im Gefängnis verbüßen, weil Bewährungen widerrufen worden sind.

Die aktuellen Taten ereigneten sich in Wittenberg im März 2019 und im Januar 2020. In einem Fall rief die Frau einen Schaden in Höhe von 1,99 Euro hervor, indem sie aus den Regalen eines Supermarktes Hygiene-Artikel entwendete. Später dann stahl sie Unterwäsche im Wert von 137 Euro. In früheren Prozessen zeigte sich die Angeklagte, die unter einer Dysthymie leidet, bei der es zu einer chronischen leichten depressiven Verstimmung kommt, geständig.

2. Verfahren wegen Handel mit Betäubungsmitteln:

Im erstinstanzlichen Verfahren gegen zwei Männer aus Wittenberg und Jessen soll am morgigen 12. November das Urteil verkündet werden. Dass die 9. Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau unter dem Vorsitz von Siegrun Baumgarten diesen wie berichtet schon eingeplanten Zusatztermin nutzt, überrascht nicht. Denn die Kammer muss sich mit sehr unterschiedlichen Anträgen beschäftigen, die in den Plädoyers vorgetragen wurden.

So geht die Staatsanwaltschaft nunmehr davon aus, dass die beiden Angeklagten - der eine 32, der andere 37 Jahre alt - lediglich in drei Fällen nachweisbar unerlaubt mit Betäubungsmitteln gewerbsmäßig Handel getrieben haben. In der ursprünglichen Anklage war noch von insgesamt 32 Fällen die Rede gewesen. Darüber hinaus sollen der Besitz von Drogen in zwei Fällen und ein Verstoß gegen das Waffengesetz geahndet werden.

Beim von Daniel Großmann verteidigten Wittenberger waren die Polizisten im Rahmen einer Durchsuchung der Wohnung auf einen Schlagring gestoßen. Für diesen Angeklagten forderte die Staatsanwaltschaft eine Gesamtstrafe von drei Jahren und fünf Monaten. Ferner soll das Gericht die Unterbringung des Mannes in einer Entziehungsanstalt anordnen. Der Verteidiger befürwortete ebenfalls eine Therapie, hielt aber einen Freiheitsentzug von zwei Jahren und zwei Monaten für angemessen. Auch sollte nach Großmanns Dafürhalten ein Geldbetrag von knapp 695 Euro nicht eingezogen werden. Bei der Summe handele es sich nicht um die Einnahme aus Drogengeschäften, sondern um reguläre Einkünfte seines Mandanten, argumentierte der Jurist.

Rechtsanwalt Sven K. Schneider, der den Jessener vertritt, zeigte sich erleichtert, dass die Anklagebehörde ihre Bewertung des Tatgeschehens im Zeitraum von Juni 2019 bis Januar 2020 revidierte. Sein Mandant habe selbst nur gelegentlich Marihuana und Crystal Meth konsumiert. Hierfür sei es ausreichend, gegen den Mann eine Geldstrafe zu verhängen. Auf einen bestimmten Betrag legte sich der Verteidiger nicht fest. Die Staatsanwaltschaft hielt für den Besitz von Betäubungsmitteln eine Sanktion in Höhe von 1.800 Euro für angemessen.

3. Berufung wegen Körperverletzung:

Noch vor dem Start des Verfahrens vor der 7. Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau hat ein Mann aus Wittenberg seine Berufung zurückgenommen. Damit akzeptierte der 26-Jährige die gegen ihn verhängte Geldstrafe in Höhe von 3.500 Euro. Sie war dem Wittenberger wegen einer Körperverletzung auferlegt worden. Zugetragen hatte sich die Tat am frühen Neujahrsmorgen 2020. Im Zuge eines Streits mit einem Mann, der ihn durch WhatsApp-Nachrichten provozierte, versetzte er seinem Widerpart gegen 1.30 Uhr einen Faustschlag gegen den Kopf.

Der Getroffene fiel kurz in die Bewusstlosigkeit und erlitt aufgrund der Attacke - so die Angaben von Landgerichtssprecher Frank Straube - Abschürfungen und Hämatome. Der Angreifer war vor dem Ereignis strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten.