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Gerichtsstreit in Gräfenhainichen Gerichtsstreit in Gräfenhainichen: Zu wenig Geld für Ex-Amtsleiter?

Von Ulf Rostalsky 15.01.2016, 17:47
«Justitia» ist die Göttin der Justiz und der Gerechtigkeit.
«Justitia» ist die Göttin der Justiz und der Gerechtigkeit. dpa/Symbol Lizenz

Gräfenhainichen - Thomas Ludwig und Enrico Schilling in einem Raum: ein nicht ungewöhnlicher Moment. Schließlich ist Schilling (CDU) Bürgermeister in Gräfenhainichen und Ludwig Angestellter der Stadtverwaltung. Dass sich beide am Freitag vor Gericht trafen, hat es in sich. Petra Platzer, Vorsitzende Richterin im Arbeitsgericht Dessau-Roßlau, hatte beide nach einer gescheiterten Güteverhandlung persönlich vorgeladen. Sie muss klären, ob Ludwig zu Recht nach Wegfall des vom ihm bekleideten Postens als Leiter des Bauamtes beim Einkommen zurückgestuft werden durfte. Immerhin handelt es sich dabei um einen Betrag von 1.000 Euro pro Monat, wie im Gericht zu vernehmen war.

Viel deutet allerdings darauf hin, dass Ludwig mit der Herunterstufung leben muss. Denn an der von ihm ins Spiel gebrachten Ungleichbehandlung hat das Gericht erhebliche Zweifel. Der Ex-Bauamtsleiter ist jetzt Sachgebietsleiter Bau und Ordnungswesen. Das bedeutet eine Rückstufung um drei Entgeltgruppen nach Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD). Der Fall sei einzigartig in der Verwaltung. So sieht es Ludwig, der zudem von ganz anderen Rahmenbedingungen ausgegangen sein will.

Als die Gräfenhainichener Verwaltung eine neue Organisationsstruktur bekam, unterschrieb Ludwig eine Vereinbarung, die ihm ab Frühjahr 2015 für sechs Monate die alten Amtsleiterbezüge garantierte. Danach sollte die Herabstufung erfolgen.

Doch inzwischen sind der Ex-Amtsleiter und seine Anwältin Beate Kallweit der Überzeugung, dass mit der Eingruppierung der Rathausmitarbeiter nicht alles rechtens sei. Nur, das müssen sie in allen Einzelfällen beweisen, so Richterin Platzer, die auch von einem nochmaligen Güteangebot der Stadt hörte. Die wäre bereit gewesen, Ludwig die alten Bezüge noch bis zum Jahresende zu zahlen. Nur das lehnte Ludwig ab. Er pocht auf seinen alten Gehaltsstatus, zumal er meint, nicht weniger Aufgaben als bisher erledigen zu müssen.

Das freilich sieht die Verwaltungsspitze um Bürgermeister Schilling anders. „Von einst fünf Amtsleitern gibt es nur noch zwei“, so Schilling. Beide Beamte seien mit neuer Funktionsbeschreibung heute Fachbereichsleiter. Eine weitere Ex-Leiterin habe schon nach alter Struktur lediglich Entgelte für eine Sachgebietsleitung erhalten. Mit dem Ex-Ordnungsamtsleiter habe man sich auf einen Aufhebungsvertrag verständigt.

Bleibt Ludwig. Der ist jetzt für Bau und Ordnung zuständig. „Da sind aber einige Bereiche wie Liegenschaften, Friedhofwesen oder die Bußgeldstelle nicht mehr dabei“, so der Bürgermeister. Ludwig sei nach den Normen des TVöD ordentlich eingestuft. Ob das Gericht die Meinung teilt, bleibt abzuwarten. Es wird seine Entscheidung in den nächsten Tagen mitteilen. (mz)