1. MZ.de
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Wittenberg
  6. >
  7. Geflügelpest in Wittenberg - Kreis berät über Konsequenzen

Warten auf die zweite Analyse Geflügelpest in Wittenberg - Kreis berät über Konsequenzen

Aktualisiert: 08.11.2021, 10:45
Im Landkreis Witenberg ist die Geflügelpest ausgebrochen. 
Im Landkreis Witenberg ist die Geflügelpest ausgebrochen.  Foto: Stefan Sauer/dpa-Zentralbild/dpa

Wittenberg/MZ - Der Verdacht, dass eine Saatgans, die in der vergangenen Woche tot in der Weinbergstraße in Wittenberg entdeckt wurde, mit dem Geflügelpest-Virus infiziert ist, hat sich wie berichtet bestätigt. Das Landesamt für Verbraucherschutz teilte dem Veterinäramt der Kreisverwaltung die entsprechende Diagnose telefonisch mit, wurde aus dem Landratsamt informiert.

Weitere Schritte nach diesem Befund werden nun von Amtstierarzt Thomas Moeller geprüft. Erst einmal ist eine zweite Analyse des Laborergebnisses notwendig. „Nach der Bestätigung des Untersuchungsergebnisses durch das Friedrich-Löffler-Institut auf der Insel Riems kann dann amtlich der Ausbruch der Geflügelpest bei einem Wildvogel festgestellt werden. Damit rechnen wir am Montag oder Dienstag“, erklärt der promovierte Veterinärmediziner in einer Pressemitteilung.

Stallpflicht droht

Als nächste Schritte zur Diskussion stehen die Einführung einer Stallpflicht und die Einrichtung eines Beobachtungsbezirks. „Räumlich betroffen ist davon wahrscheinlich der Bereich der Kernstadt Wittenberg und die Pufferzonen um Vogelrastgebiete“. Eine zeitliche Dauer könne nicht vorhergesagt werden.

„Zumindest gibt es im näheren Umkreis der Fundstelle keine gewerblichen Geflügelhaltungen“, heißt es aus der Verwaltung. Wäre der Fall in einem Hausgeflügelbestand aufgetreten, wären weitreichendere Maßnahmen erforderlich, unter anderem die Tötung des betroffenen Geflügels und Probenahmen von Geflügel aus dem Umkreis.

Appell an Geflügelhalter

Thomas Moeller appelliert an alle Geflügelhalter, Schutzmaßnahmen gegen den Eintrag der Geflügelpest in ihren Beständen konsequent umzusetzen und gehäuftes Verenden oder Minderungen der Legeleistung unverzüglich dem Veterinäramt anzuzeigen. Funde von verendeten Wildvögeln seien dem Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz zu melden. Verendete Wildvögel sollten nicht berührt werden.

Der Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz der Kreisverwaltung Wittenberg ist für Meldungen erreichbar unter Telefon: 03491/47 93 04, 479775, 479305, E-Mail: [email protected], außerhalb der Dienstzeiten über die Integrierte Leitstelle, Tel. 03491/19222