Mindestdauer von 31 Tagen Geflügelpest: In Wittenberg gilt jetzt die Stallpflicht

Wittenberg/MZ/CNI - Geflügel muss ab dem heutigen Mittwoch in Wittenberg in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung mit dichter Abdeckung gehalten werden. Darüber informiert der Landkreis in einer Allgemeinverfügung. Grund ist eine tote Saatgans, die vorige Woche im Stadtgebiet gefunden wurde und bei der die Geflügelpest nachgewiesen werden konnte.
Der abschließende Befund sei am Dienstag eingetroffen. Zum Beobachtungsgebiet gehören die Kernstadt, der Bereich Brückenkopf sowie die Ortsteile Reinsdorf und Dobien. Wie der zuständige Fachdienstleiter Thomas Moeller auf MZ-Anfrage erklärt, gilt eine Mindestdauer von 31 Tagen für das Beobachtungsgebiet.
Die vollständige Allgemeinverfügung ist bei www.landkreis-wittenberg.de abrufbar.