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Gericht Gefährliches Fahrmanöver bei Coswig hat Folgen

Ein Angeklagter aus Coswig bestreitet, einen anderen Coswiger mit dem Auto bedrängt zu haben. Dieser erzählt von schlimmen Folgen für seine Tochter.

Von Andreas Behling 15.09.2021, 08:57
Justitia
Justitia (Foto: imago images/Future Image)

Coswig/Dessau - „Meine Tochter fing hysterisch an zu schreien. Der ist es mulmig geworden. Danach wollte sie bestimmt vier, fünf Wochen nicht mehr zu mir ins Auto“, beschrieb der 43-Jährige eine Fahrt durch Coswig, deren Begleiterscheinungen sich nicht nur auf sein Kind auswirkten.

Stimmt der von Staatsanwalt Gunnar von Wolffersdorff vorgetragene Vorwurf, dann ist der Mann am frühen Abend des 16. Mai vorigen Jahres Opfer einer Nötigung im Zusammenhang mit einem gefährlichen Fahrmanöver geworden. Begangen haben soll die Tat ein 52-jähriger Angeklagter, indem er zunächst verhinderte, dass der andere Autofahrer an einer Ampel nach rechts auf die Bundesstraße 107 in Richtung Wiesenburg abbiegen konnte.

Private Gründe?

Später soll der von Maritta Runde verteidigte Mann auf seiner Spur in Richtung Sparkassen-Gebäude Schlangenlinien gefahren sein, um so die Möglichkeit des Rammens anzudeuten. Am Ende des Manövers wieder Richtung Elbe dem Restaurant „Bella Roma“ entgegen fahrend, verhinderte der Angeklagte mutmaßlich durch das Schrägstellen seines Autos, dass der Vater mit seiner weinenden Tochter vom Stopp-Schild aus nach links auf die B 187 stadteinwärts fahren konnte.

Der 52-Jährige bestritt die Vorwürfe, die ihm beim Amtsgericht in Zerbst eine Geldstrafe in Höhe von 900 Euro und ein dreimonatiges Fahrverbot eintrugen. Vor der Berufungsinstanz, der 4. Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau unter dem Vorsitz von Thomas Knief, strebt er einen Freispruch an. Dass ihm die Tat angelastet werde, so seine Vermutung, könne mit - wie es seine Verteidigerin formulierte - „persönlichen Hintergründen“ zusammenhängen.

Der andere Coswiger, nun als Zeuge vernommen, ist nämlich der neue Partner einer Frau, mit welcher der Angeklagte knapp 23 Jahre liiert war. Möglicherweise, so die Spekulation des 52-Jährigen, sei er aus Eifersucht angezeigt worden, denn es würde sich andeuten, dass die Frau, mit der er einige gemeinsame Aktivitäten unternommen habe, zu ihm zurückkehre. Daran zweifelte freilich der Nachfolger ganz energisch: „Zwischen uns ist nicht Schluss.“

Zeugen kommen nicht

Vom Vorsitzenden gebeten, zu den zwischenmenschlichen Beziehungen etwas mehr ins Detail zu gehen, berichtete der Zeuge, dass er nicht glaube, dass die Verbindung zwischen dem Angeklagten und der Frau harmonisch beendet wurde.

„Er hat sie weiter gestalkt. Und ein Gericht musste ein Annäherungsverbot aussprechen. Sie hat auch die Nummer ihres Ex-Partners gesperrt. Er hatte sie nämlich auf Arbeit angerufen, wodurch es zu Problemen mit ihrem Chef kam.“ Vor diesem Hintergrund kündigte der Staatsanwalt an, zum Fortsetzungstermin Akten mitzubringen, welche die Vorgeschichte erhellen können.

Die Strafkammer hingegen wird weitere Zeugen laden, die etwas zu den Geschehnissen auf den Coswiger Straßen sagen können. Aktuell hatte ein Teil von ihnen unentschuldigt gefehlt, andere wiederum traten zum Prozessstart eine neue Arbeitsstelle an. Weiter verhandelt wird nun am 21. September. (mz)

Ihr Lokalreporter:
 Paul Damm (pad), 
Telefon:  03491/45 88 24,
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(Grafik: MZ)