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Friedhofsgebühren der Einheitsgemeinde Gräfenhainichen Friedhofsgebühren der Einheitsgemeinde Gräfenhainichen: Der Tod wird teuerer

Von Ulf Rostalsky 02.12.2015, 18:58
Der Friedhof in Gräfenhainichen. Die Gebühren sind nun in den Ortsteilen gleich.
Der Friedhof in Gräfenhainichen. Die Gebühren sind nun in den Ortsteilen gleich. Thomas Klitzsch Lizenz

Gräfenhainichen - Die Gebühren auf den kommunalen Friedhöfen der Einheitsgemeinde Gräfenhainichen werden steigen. Das haben die Mitglieder des Stadtrates auf ihrer letzten Sitzung des Jahres bei nur einer Gegenstimme entschieden.

Sie folgten damit der Forderung nach einer Konsolidierung kommunaler Haushalte. Moniert wurde von den Prüfbehörden seit Jahren, dass städtisch betriebene Einrichtungen in Gräfenhainichen nicht kostendeckend arbeiten.

Probleme nicht behoben

Auch mit der neuen Satzung ist das Problem nicht behoben. Die Stadt trägt weiterhin den Löwenanteil der Kosten an den Friedhöfen. Allerdings sollen fortan 25 Prozent aller Ausgaben durch Nutzungsgebühren erwirtschaftet werden.

Das trifft vor allen Dingen den Ortsteil Möhlau mit seinen beiden Friedhöfen. Dort lag der Kostendeckungsgrad bisher bei wenig mehr als acht Prozent. So kostete zum Beispiel ein Platz in der Urnengemeinschaftsanlage bisher inklusive Friedhofsbearbeitungsgebühr einmalig 75 Euro. Fortan müssen dafür 330 Euro gezahlt werden. Die Gebühr ist in gleicher Höhe auch in Zschornewitz und Gräfenhainichen fällig. Dort lag sie bisher bei 300 beziehungsweise 262 Euro.

Tief in die Tasche greifen

Wer das Nutzungsrecht an einer Doppelgrabstelle erwerben möchte, muss in Möhlau ebenfalls tiefer als bisher in die Tasche greifen. Ein solcher Platz kostet ab Januar 350 statt bisher 175 Euro. In Zschornewitz sind ebenfalls 350 Euro statt bisher 330 Euro fällig. Gleich 709 Euro müssen auf dem Gräfenhainichener Friedhof für eine Doppelgrabstelle bezahlt werden. So viel hat das Grab auch schon nach alter Satzung gekostet.

Über die Friedhofsgebühren war seit Monaten in den kommunalen Gremien beraten worden. Dabei wurde den Ortschaften durchaus Gestaltungsspielraum eingeräumt. Während im Stadtrat lediglich der Kostendeckungsgrad festgelegt worden war, sollten die Räte vor Ort über die einzelnen Gebühren befinden. Dabei spielte auch die Überlegung zum künftigen Aussehen von Friedhöfen eine Rolle. Nur grüne Wiese oder klassische Grabstelle mit Stein? Die Entscheidung dürfte gefallen sein. Während die Gebühren für die anonyme Urnengemeinschaftsanlage flächendeckend bei 330 Euro liegen, ist ein normales Urnengrab für 230 Euro zu haben.

Nachdenken übers Entwidmen

Allerdings sind auch hier die Kosten im Vergleich zur Vergangenheit zum Teil erheblich gestiegen. In Möhlau mussten für eine solche Grabstelle inklusive Bearbeitungsgebühr bisher 55 Euro gezahlt werden. In Gräfenhainichen waren es 190 und in Zschornewitz exakt 174 Euro.

Gänzlich neu ist in der Friedhofsatzung der Einheitsgemeinde der Passus zum Entwidmen von Friedhöfen. So kann beschlossen werden, Friedhöfe oder Teile davon nicht mehr neu zu belegen und sie nach Ablauf der letzten Ruhefristen für immer zu schließen. Eine solche Formulierung war zuletzt auch im Möhlauer Ortschaftsrat angeregt worden.

Dort hatte man auf die großen Anlagen mit wenig Belegung und hohem personellen sowie finanziellen Pflegeaufwand hingewiesen. (mz)