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Ein Jahr und vier Monate Drogendealer aus Wittenberg muss ins Gefängnis

Junger Mann aus Wittenberg wird wegen gewerbsmäßigen Handels mit Betäubungsmitteln zu 16 Monaten Freiheitsentzug verurteilt. Fahrzeug wurde akustisch überwacht.

Von Marcel Duclaud 16.03.2023, 14:38
Der Angeklagte soll mit Crystal Meth gehandelt haben.
Der Angeklagte soll mit Crystal Meth gehandelt haben. (Foto: Imago)

Wittenberg/MZ - Ein Jahr und vier Monate ins Gefängnis muss ein junger Mann aus Wittenberg, dem gewerbsmäßiger Handel mit Betäubungsmitteln zur Last gelegt wird. Er wurde am Amtsgericht verurteilt. Bewährung wird ihm nicht gewährt, was mit etlichen Vorstrafen zu tun hat und damit, dass er bislang „keine einzige Bewährung durchgehalten“ habe, wie Richter Ronald Waltert in seiner Begründung sagte.

Der aus Wolfen stammende gelernte Elektriker, der in Wittenberg lebt und zurzeit ohne Arbeit ist, hat laut Staatsanwaltschaft im Dezember 2020 unter anderem 0,1 Gramm Crystal verkauft, für zehn Euro, zudem seien Cannabis und Marihuana im Handschuhfach eines Autos gelagert worden, um es an Kleindealer und Konsumenten zu verkaufen. „Sie wollten zeitweise ihren Lebensunterhalt davon bestreiten“, hieß es.

Kein „Profi-Drogendealer“?

Verteidiger Sven K. Schneider bestritt hingegen das Gewerbsmäßige des Tuns. „Er stand in Arbeit und hatte ein Einkommen. Das war eine Dummheit.“ Was der Angeklagte bestätigte: Die Drogen seien für den Eigenverbrauch gedacht gewesen. Zeugen haben das ein bisschen anders dargestellt.

Ein 33-jähriger Wittenberger, dem die Drogenszene der Stadt offenbar nicht unbekannt ist, räumte auf mehrfache Nachfrage ein: „Ja, er gehörte zur Kundschaft.“ Und nein, öfter habe er keinen Stoff an den Angeklagten verkauft, er erinnere sich lediglich an einen Fall. Der Zeuge sagte indes auch: „Ich bin mir nicht sicher, es ist schon so lange her.“ Beim zweiten Zeugen, der vor Gericht aussagte, handelt es sich um einen Polizeibeamten, der unter anderem von der „akustischen Überwachung des Tatfahrzeuges“ berichtete. Nach seinem Eindruck, so der Beamte, habe der Angeklagte schon länger einen Handel mit Drogen betrieben. Er sprach von verschiedenen Abnehmern, von einem „größeren Kundenstamm“. Zum Teil seien Drogen in der Wohnung der Mutter gelagert worden. „Das ging jedenfalls aus der Unterhaltung im Fahrzeug hervor.“

Die Staatsanwaltschaft sah den Vorwurf des gewerbsmäßigen unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln bestätigt, durch Zeugen und Überwachung. „Er ist schuldig geworden.“ Sicher sei die Menge im konkreten Fall gering, aber die Tat falle in eine Bewährungszeit und eine positive Sozialprognose sei nicht zu erkennen. Gefordert wurde eine Haftstrafe von 16 Monaten.

Verteidiger fordert Geldstrafe

„Eine überzogene Forderung“, befand die Verteidigung. Es brauche mehr als Vermutungen, sagte der Anwalt. Es handle sich um 0,1 Gramm Crystal und eine nicht bestimmbare Menge Cannabis. „Das ist nix.“ Sein Mandant habe eingeräumt, etwas weitergegeben zu haben. „Es soll um zehn Euro gegangen sein.“ Eine Geldstrafe sei angemessen, so Sven K. Schneider. Der Angeklagte selbst erklärte: „Es war eine einmalige Sache. Es tut mir leid.“

Das sieht das Gericht anders. Die Überwachung habe ergeben, dass der Beschuldigte regelmäßig Handel betrieben habe. „Im Handschuhfach wurde das Betäubungsmittel gelagert. Ein Fall ist aufgedeckt worden.“ Unklar sei, wie oft noch gedealt wurde. Richter Waltert: „Sie wollten ihren Lebensstandard heben. Sie haben das regelmäßig getan. Und es war nicht das erste Mal.“