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Aus dem Gerichtssaal Darum muss ein Kemberger trotz bedrohlicher Taten nicht in die Klinik

Ein 40 Jahre alter Kemberger muss nicht in eine psychiatrische Klinik. Warum das Gericht so über den Kemberger entschieden hat.

Von Andreas Behling 05.07.2024, 17:00
Justitia
Justitia (Foto: Arne Dedert/dpa)

Dessau/Kemberg/MZ. - Ein 40 Jahre alter Kemberger muss nicht in eine psychiatrische Klinik. Am Dienstagvormittag sprach sich Staatsanwalt Gunnar von Wolffersdorff dafür aus, den Antrag auf Unterbringung abzulehnen. Auch Verteidiger Sebastian Schneider hielt diesen Schritt für nicht erforderlich. Den Stellungnahmen folgte die 8. Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau unter dem Vorsitz von Anja Wiederhold.