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Abwasserverband Elbe-Elster-Jessen Abwasserverband Elbe-Elster-Jessen: Streit um eine Million Liter

Von markus Wagner 01.06.2013, 17:30
Eine neue Wasseruhr leistet bei Werner Landgraf ihren Dienst. Die alte ist auseinandergebaut und untersucht worden, weil 1,4 Millionen Liter Wasser in einem Jahr durch sie geflossen sein sollen.´
Eine neue Wasseruhr leistet bei Werner Landgraf ihren Dienst. Die alte ist auseinandergebaut und untersucht worden, weil 1,4 Millionen Liter Wasser in einem Jahr durch sie geflossen sein sollen.´ ACHIM KUHN Lizenz

Iserbegka/MZ - Die Zahlen sind immens für einen Rentner wie Werner Landgraf. Um eine Million Liter Wasser und 1 900 Euro Gebühr streitet sich der Mann aus Iserbegka mit dem Wasser- und Abwasserverband Elbe-Elster-Jessen. Eine Million Liter Trinkwasser mehr als üblich soll Landgraf 2010 in seinem kleinen Einfamilienhaus verbraucht haben. So zeigte es die Wasseruhr beim jährlichen Ablesen an. Eine erste Klage gegen den Gebührenbescheid hat das Verwaltungsgericht Halle abgelehnt. Nachdem Landgraf nun handfeste Hinweise vorgelegt hat, die belegen, dass so manches nicht mit rechten Dingen zugegangen sein kann, hat Halle den Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens bewilligt.

„Keine Auffälligkeiten“

„Das muss ein Fehler sein“, hat Landgraf von Anfang an behauptet. Und selbst der Ableser vom Wasserverband sei davon ausgegangen, dass sich „alles klären wird“, erzählt er. Denn: All die Jahre hatten Landgraf und seine Frau, die allein in dem Haus leben, um die 44 Kubikmeter Wasser verbraucht. 20 Jahre lang hat er das notiert. Also hat er als Wasserkunde um Überprüfung gebeten. Die Stadt Zahna, Fachfirmen und Landeseichamt haben vor Ort „keine Auffälligkeiten“ gefunden, die auf den Verbrauch von 1 000 Kubikmetern Wassern hätten schließen lassen. „Und irgendwas hätte man merken müssen“, sagt Landgraf. Auch im damaligen Abwasserzweckverband „Elbaue-Südfläming“ sind die eine Million Liter Wasser, die zusätzlich durch seine Kanäle gerauscht sein sollen, nie aufgefallen. Folgerichtig heißt es aus dem damaligen Verband: „Die Werte sind unplausibel.“ Obwohl normalerweise die Trinkwasserabrechnung Grundlage für die Abwassergebühren ist, hat der Verband auf Gebühren für die 1 000 Kubikmeter verzichtet.

Der Wasserverband in Grabo hat es dagegen durchgezogen. Hauptargument des Verbands: Die Prüfung des Wasserzählers in Magdeburg habe ergeben, dass er in Ordnung sei. Dem ist das Verwaltungsgericht in Halle, das von Landgraf angerufen worden war, gefolgt. Tenor: Theoretisch hätte so viel Wasser in 8,7 Tagen durch die Rohrleitung vor der Wasseruhr fließen können. Den Beweis des Gegenteils sei Landgraf schuldig geblieben.

Bis zum 19. November 2012. Seitdem hat es Landgraf von gewichtigen Institutionen schriftlich, dass einiges nicht ganz koscher ist in dem Fall. Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt, das Landeseichamt Berlin und der Prüfstellenbetreiber Elster Messtechnik sowie die Fachhochschule Schmalkalden hielten in einer Besprechung mehrere Punkte fest: Am Wasserzähler fehlen entsprechende Gebrauchsspuren. Auffallend sei der „ausgesprochen saubere Zustand von Messwerk, Zählwerk und Gehäuse“. Und noch mehr: Die Bleiplombe befinde sich „in einem nicht ordnungsgemäßen Zustand“. Und: Die Uhr sei angeblich 2008 geeicht worden, seit 2006 verwende die zuständige Prüfstelle aber gar keine Bleiplomben mehr. Die Teilnehmer schlussfolgern: All das deute darauf hin, „dass das zur Befundprüfung vorgelegte Mess- und Zählwerk nicht zum ausgebauten Zähler gehören“.

Schweigen in Grabo

Wie das der Wasserverband in Grabo sieht? Weiß man nicht. Geschäftsführer Werner Kneist hat jeden öffentlichen Kommentar abgelehnt. „Der Vorgang liegt bei unserer Anwaltschaft“, sagt Kneist. Man werde sich zu gegebener Zeit äußern. Glaubt man Landgraf, schweigt Kneist schon lange. Für ihn sei der Geschäftsführer nicht zu sprechen, so der Rentner, der nach eigener Aussage immer wieder versucht hat, eine gütliche Einigung zu erzielen. Sogar der Präsident des Verwaltungsgerichtes Halle hatte angesichts der Ergebnisse Kneist gebeten, „gegebenenfalls im Wege der Kulanz über eine Lösung“ zu befinden , „zur Vermeidung einer Wiederaufnahme des Verfahrens“.

Der Verband hat das Angebot offensichtlich nicht angenommen. Im März schreibt Kneist, dass „die vom Verband getroffene Entscheidung (...) nicht in Frage gestellt wird“. Kneist erklärt „die Angelegenheit hiermit für erledigt“ und bittet Landgraf „von weiteren Schreiben abzusehen“. Jetzt kommt die Post vom Verwaltungsgericht.