Corona-Regeln im Kulturhaus Weißenfels Was Travestie-Fans bei Shows in Weißenfels beachten müssen
Zwei Shows sind am Wochenende, 29. und 30. Januar geplant.

Weißenfels/MZ - - Für die Show „Zauber der Travestie“ im Kulturhaus Weißenfels am 29. Januar (20 Uhr) und am 30. Januar (15 Uhr), für die bereits zahlreiche Tickets verkauft worden sind, gibt es für Besucher in Sachen Hygienevorschriften einiges zu beachten:
Diese Besucher kommen ohne Testnachweis rein
So gilt im Kulturhaus die 2G-Plus-Regel für Personen ab 18 und eine Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken für alle Besucher ab sieben Jahren. Darauf hat die Stadtverwaltung hingewiesen. Hintergrund seien die Corona-Eindämmungsverordnung des Landes und die Corona-Schutzverordnung des Burgenlandkreises. Laut Stadt haben zu den Aufführungen Personen mit Booster-Impfung und mit einem vollständigen Impfschutz, der nicht älter als drei Monate ist, sowie Personen, deren Genesung nicht länger als drei Monate zurückliegt, jeweils Zutritt, ohne dass sie gesondert einen negativen Coronatest vorweisen müssen. Wer im Gegensatz dazu
Impf- und Testnachweise rechtzeitig vor Show-Beginn bereithalten
einen vollständigen Impfschutz hat, der älter als drei Monate ist, und Besucher, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können (ärztliches Zeugnis erforderlich), müssen hingegen einen Negativtest vorweisen, so das Rathaus weiter. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sei kein Testnachweis nötig. Wie es aus der Stadtverwaltung weiter hieß, haben Personen, deren Genesung länger als drei Monate zurückliegt und die nicht geimpft sind, keinen Zutritt zu den Shows - auch nicht bei Vorlage eines Negativtestnachweises.
Gleiches gilt für Personen, die weder geimpft noch genesen sind. Aufgrund der vielen Nachweise, die am Einlass kontrolliert werden, werden die Besucher gebeten, rechtzeitig vor Vorstellungsbeginn zu erscheinen und möglichst alle notwendigen Dokumente (Eintrittskarte, Impfnachweis, Testnachweis, Personalausweis) bereitzuhalten. Dies sei wichtig, um die Wartezeiten am Einlass möglichst zu reduzieren. Als gültiger Testnachweis gilt den Angaben zufolge ein zertifizierter Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) und ein zertifizierter PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden). Selbsttests seien vor Ort zwar möglich, es werde allerdings darum gebeten, bereits getestet zur Veranstaltung zu kommen und Testungen vor Ort nur im Ausnahmefall zu nutzen.