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Wachmann für das «Vogelnest»

Von Heike Riedel 29.12.2005, 18:02

Lützen/MZ. - "Ich bin davon ausgegangen, dass ein ehemaliges Hotel unproblematisch auch für Betreutes Wohnen zu nutzen ist", so die Betreiberin des Altenpflegedienstes, Sylke Vogel. Aus den Erfahrungen mit ihren beiden Häusern in Bad Dürrenberg und Halle habe sie abgeleitet, dass schnell und einfach von ihrem Vermieter bestehende Probleme um den Brandschutz mit der Behörde zu klären seien. "Dort brauche ich doch auch nicht in jedem Zimmer einen Brandmelder", sagt sie.

"Wir haben jetzt alles Erdenkliche getan, damit der Brandschutz gewährleistet ist", meint René Hinz von der Realwert Grundbesitz GmbH aus Stahnsdorf. Es sei auch eine Firma mit der Installation einer neuen Brandmeldeanlage beauftragt worden. Anfang Januar rechne er mit dem Einbau der neuen Brandmeldeanlage. Bis dahin sei ein Wachschutz engagiert, der zusätzlich zu den Betreuungskräften der Firma Vogel das Objekt mit bewache.

Doch das reicht der Genehmigungsbehörde nicht. Sie besteht auf einem Wachschutz, der ständig vor Ort ist, solange die neue Anlage nicht funktioniert. "An der Stelle kann ich nicht locker lassen", sagt Dietrich Trebs und droht damit, dass er für den Schutz sorge, wenn es der Vermieter nicht tue. Dieser habe über den Kopf der Behörde hinweg den Fakt des bewohnten Zustands des Hauses geschaffen und müsse nun die Folgen tragen.

Um das Genehmigungsverfahren zu verkürzen, weil die künftigen Bewohner schon auf gepackten Koffern saßen, habe man sich auf einen nicht alltäglichen Weg geeinigt. Dabei soll das Lützener Rathaus schließlich über die Betreibung des Hauses entscheiden. Doch Bedingung seien die Brandmelder auf den Zimmern und die automatische Brandmeldeanlage mit Verbindung zur Kreisleitstelle.

Verwaltungsleiter Volmar Klug stellt sich hinter diese Forderung des Landratsamtes, erwächst sie doch aus einem Ausgleich für die besondere Bauweise des Hauses, die bereits zur Eröffnung des Landhotels brandschutzrechtliche Auflagen nach sich gezogen hatte. Was damals reichte, muss heute nicht mehr reichen, unterstreicht Dietrich Trebs. Durch die lange Dauer des Leerstands seien jegliche Nutzungsrechte dahin.