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Vorwurf: Mietschulden Vorwurf: Mietschulden: Ist diese Weißenfelserin bald obdachlos?

Von Andrea Hamann Richter 21.08.2017, 05:00
Nicole Ringwelske in ihrer Wohnung, aus der sie rausmuss.
Nicole Ringwelske in ihrer Wohnung, aus der sie rausmuss. Peter Lisker

Weissenfels - Nicole Ringwelske ist stinksauer und verzweifelt. Die Frau muss aus ihrer Wohnung an der Zeitzer Straße raus. Fristlos. Und das, weil sie immer wieder Mängel in den vier Wänden anprangerte. Wenn es richtig schief läuft, könnte sie sogar obdachlos werden.

Und das ist passiert. Vor sieben Jahren zieht die Frau in die Wohnung. Im Laufe der Zeit geht hier und dort etwas kaputt. Es sind normale Mängel, wie sie in jedem Haushalt auftreten können. Im Schlafzimmer hat sich Schimmel gebildet, die Wohnzimmertür sitzt nicht fest in ihrer Zarge, die Badtür schleift.

Nicole Ringwelske wird vorgeworfen ein offenes Feuer in der Wohnung gemacht zu haben

Diese Schäden werden laut Nicole Ringwelske von zwei vom Vermieterbüro beauftragten Männern repariert. Aber mit der Art und Weise ist sie nicht zufrieden. „Die abfallende Tapete haben sie wieder angeklebt, die Scharniere der Wohnzimmertür mit Silikon befestigt und an der Tür zum Badezimmer unten einfach etwas entfernt“, schimpft sie und sagt, dass sie diese primitiven Arbeiten auch selber hätte machen können. Zumal die Wohnzimmertür nun nicht mehr schließt.

Das war es aber noch nicht. Später verursacht eine Verrußung im Schornstein, dass ihre ganze Wohnung inklusiver neuer weißer Couch von einem öligen schwarzen Film überzogen ist. Es wird ein Besichtigungstermin am Schaden vereinbart. Es dauert aber, bis der stattfindet. „So konnte ich doch bis dahin nicht leben“, erklärt die Frau, warum sie ihre Wohnung geputzt hat.

„Sie haben mir nicht geglaubt“, sagt Nicole Ringwelske. Im Gegenteil. Es sei ihr vorgeworfen worden, dass sie ein offenes Feuer in der Wohnung gemacht habe, sagt sie. „Hier hängt der Rauchmelder. Der wäre angegangen“, so die Weißenfelserin, die damals im Banner des Friedens ihre Ausbildung zur Schuhfacharbeiterin absolvierte.

Sie steht vor der Couch. „Die habe ich mit monatelang mit meinem Ein-Euro-Job zusammengespart“, klagt die Frau. Die Kissen sind sauber. Die anderen Stellen sind mit Decken abgedeckt. „Ich konnte die Kissen waschen, aber das Sofa passt nicht in die Maschine“, so die Hartz-IV-Empfängerin.

Mietminderung von 18 Prozent ab Mai 2015

Also minderte sie selbst ihre Miete. Jeden Monat gingen ab Mai 2015 18 Prozent weniger, als im Mietvertrag vereinbart, auf das Konto. Das zieht die Frau bis zum August dieses Jahres durch. Da flattert die fristlose Kündigung ins Haus. Nicole Ringwelske weiß auch, warum das so ist. Zusammengerechnet ergibt sich unter dem Strich eine Mietminderung von drei Monatsmieten.

Ab so einer Differenz darf fristlos gekündigt werden - jedoch nur, wenn es Schulden sind. „Aber ich bin höchstens eine Mietminderin“, sagt sie. „So haben sie es echt clever angestellt“, beklagt sie ihre Rufschädigung.

Die 50-Jährige hat einen Anwalt eingeschaltet. Außerdem hat sie bereits nach anderen Wohnungen gesucht. Es gab viele Absagen. „Als Schuldnerin, als die ich hingestellt werde, will mich niemand.“

Genehmigt Amt einen Umzug?

Immerhin gab ihr vor wenigen Tagen eine Nachbarin den Tipp, es bei einem privaten Vermieter zu versuchen. Die Chancen stehen ganz gut. Jetzt prüft das Amt, ob es den Umzug genehmigen wird und die knapp 60 Euro mehr, die die neue Wohnung kostet, zahlt und das Geld für den Umzug bewilligt. Wenn nicht, sieht es düster aus. Nicole Ringwelske weiß nicht, wohin. „Ich bin ja nicht mal ein Fall für das Frauenhaus. Wenn es schief läuft, sitze ich bald auf der Straße.“

„Die Mängelproblematik stellt sich anders da“, sagt der Rechtsanwalt des Vermieterunternehmens, Jens Streich. Bei Schimmel kann es sich um bauliche Mängel handeln. In diesem Fall spielt das Verhalten der Mieterin eine Rolle, so der Anwalt. Damit werde sich nun aber ein Gericht beschäftigen, so der Jurist. In der Gesetzeslage sei festgeschrieben, wann jemand Schuldner sei.

„Wenn solche Rückstände bestehen, kann die fristlose Kündigung ausgesprochen werden“, sagt auch er. Frau Ringwelske sei mit den Reparaturarbeitern der beauftragten Handwerker nie zufrieden gewesen.

„Beide Parteien sind unterschiedlicher Meinung. Die Rechtslage ist zu klären. Wir werden sehen was herauskommt“,so Jens Streich. (mz)