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Überwachungskamera ohne Hinweis Überwachungskamera ohne Hinweis: Nicht zulässig, aber vielerorts geduldet

Von Alexander Kempf 08.08.2018, 05:00
Überwachungskamera in der Naumburger Straße in Weißenfels
Überwachungskamera in der Naumburger Straße in Weißenfels Marco Junghans

Weißenfels - Als der Fotograf den Auftrag erhält, die Überwachungskamera in der Weißenfelser Marienkirchgasse zu fotografieren, kehrt er ohne Foto zurück. Er hat die Kamera nicht finden können. Doch es gibt sie. Die spätere Aufnahme mit einem Teleobjektiv beweist es. Sein Besitzer hat das unscheinbare Überwachungsinstrument am Fensterbrett festgeschraubt. Vermutlich nehmen Dutzende Weißenfelser, die täglich durch die Marienkirchgasse gehen, gar nicht wahr, dass sie gefilmt werden.

Es ist ein klarer Rechtsverstoß. Der Betreiber der Kamera müsste die Passanten laut der europaweit geltenden Datenschutzverordnung DSGVO darauf hinweisen, dass sie gefilmt werden. Noch aber gibt es nicht mal ein Hinweisschild mit Piktogramm. Doch selbst das wäre zu wenig. Um rechtssicher zu agieren, bräuchte es 13 konkrete Informationen auf einem Hinweisschild, vom Namen des Betreibers über dessen Kontaktdaten und die Aufzeichnungsdauer bis hin zu der Speicherdauer der Daten. Geschieht das nicht, kann der Regelverstoß Geldstrafen nach sich ziehen.

In der Praxis finden sich in Weißenfels gleich mehrere Überwachungskameras ohne Hinweis

So weit die Theorie. In der Praxis finden sich in Weißenfels gleich mehrere Überwachungskameras, die ohne Hinweise öffentliche Bereiche filmen. Ein Betreiber, der offen mit dem Thema umgeht, ist Frank Kramer. Er hat vor Jahren Kameras an einem Haus anbringen lassen, nachdem er sich zuvor häufig über Hundekot geärgert hat.

Die Kameras sollten abschrecken. Und sie haben ihren Zweck erfüllt. Seit er das Haus überwachen lässt, gebe es weder Probleme mit Exkrementen noch Vandalismus, berichtet Frank Kramer. „Die reine Tatsache, dass die Kameras dran sind, hilft schon, dass die Fassaden nicht mehr beschmiert werden“, sagt er zufrieden.

Unternehmer in Weißenfels: Bisher habe sich noch nie ein Passant über die angebrachten Kameras beschwert

Alles, was vor dem Haus passiert, könnte dank der Überwachungstechnik bis zu vier Wochen aufgehoben werden, erzählt der Unternehmer. Er versichert, die Daten vertraulich zu behandeln und sorgsam damit umzugehen. „So lange keine Daten nach außen dringen“, sagt er, „wird das keine Probleme geben.“ Bisher habe sich noch nie ein Passant über die angebrachten Kameras beschwert, erzählt Frank Kramer.

Darum sollte die Technik aus seiner Sicht auch weiter zulässig bleiben. Dass auch er nicht im Einklang mit der europaweit geltenden Datenschutzverordnung handelt, bringt den Unternehmer nicht aus der Ruhe. „Ob das in Ordnung ist muss die Justiz klären“, sagt er. Die Kameras erfüllen in jedem Fall ihren Zweck. Und das nicht nur bei ihm.

Auch die Stadt Weißenfels betreibt eine Überwachungskamera

Auch die Stadt Weißenfels betreibt eine Überwachungskamera, erklärt Sprecherin Anke Fey auf Nachfrage. Diese befinde sich aber in der Grundschule Langendorf und überwache somit nicht den öffentlichen Raum. Aufgezeichnet werde nur, wenn die Alarmanlage „scharf“ geschalten sei und sich keine Personen vor Ort befinden. Videoüberwachungen des öffentlichen Raumes nehme die Stadt nicht vor.

Private Überwachungskameras seien übrigens nicht generell verboten, erläutert Anke Fey. Sofern sie nicht gegen andere schutzwürdige Interessen verstoßen, können sie etwa bei der Wahrung des Hausrechtes eingesetzt werden. „Dies ist somit eine Abwägung im Einzelfall“, erklärt sie. Bürger, die sich in ihren Rechten beeinträchtigt fühlen, können sich an den Landesdatenschutzbeauftragten wenden.

Über ihn können sie zum Beispiel eine Auskunft über das Videomaterial, das von ihnen existiert, verlangen und dieses sogar einsehen. Kommt der Kamerabetreiber dem nicht nach, droht ihm ein Bußgeld. Zumindest in der Theorie. (mz)