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Rettungsdienst Rettungsdienst: Im Burgenlandkreis entstehen drei neue Rettungswachen

Von klaus-dieter kunick 03.06.2014, 12:58
Rettungswagen
Rettungswagen dpa Lizenz

naumburg/MZ - Am Montag hat der Kreistag eine neue Satzung des Rettungsdienstes im Burgenlandkreis beschlossen. Die besagt unter anderem, dass neue Rettungswachen in Nebra, Oberkaka und in Bad Kösen entstehen. Klaus-Dieter Kunick sprach darüber mit Lutz Blech, Leiter des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz in der Kreisverwaltung in Naumburg.

Warum ist die Satzung notwendig?

Blech: Mit dem neuen Rettungsdienstgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 18. Dezember 2012 hat sich die Verfahrensweise für den Erlass eines Rettungsdienstbereichsplanes geändert. Vorher legte der Rettungsdienstbereichsbeirat den Rettungsdienstbereichsplan selbst fest. Der ist nun vom Kreistag beschlossen worden. Auf den Kreis kommen dadurch keine zusätzlichen Kosten zu. Die decken die Krankenkassen ab.

Muss bei der Erarbeitung des Leistungsverzeichnisses eine europaweite Ausschreibung erfolgen?

Blech: Ab 1. Januar 2016 ist der Rettungsdienst im Landkreis nach Ablauf von sechs Jahren über eine Ausschreibung neu zu vergeben. Grundlage der Erarbeitung des Leistungsverzeichnisses für die Ausschreibung ist ein überarbeiteter Rettungsdienstbereichsplan, der nun, wie gesagt, als Satzung beschlossen wurde. Danach erarbeitet ein Planungsbüro ein Leistungsverzeichnis in Vorbereitung der Ausschreibung. Ist die Losaufteilung nach Wertgrenzen ermittelt, wird sich ergeben, ob eine europaweite Ausschreibung erforderlich ist.

Warum wurde ein Gutachter eingesetzt?

Blech: Die Vorhaltung von Rettungsmitteln erfordert eine Analyse und statistische Aufbereitung der Einsatzdaten. Dem Burgenlandkreis stand bisher kein eigenes Statistikprogramm zur Verfügung, deshalb wurde ein externer Gutachter bemüht. Das Gutachten war zugleich Basis für die Erarbeitung des neuen Rettungsdienstbereichsplanes als Satzung. Die Kosten des Gutachtens von 18 000 Euro übernehmen die Krankenkassen.

Das Rettungsdienstgesetz von Sachsen-Anhalt legt unter anderem Versorgungsziele fest, an die die Kreisverwaltung im Burgenlandkreis gebunden ist. So ist dort festgelegt, dass jeder an einer Straße gelegene Einsatzort in 95 Prozent aller Fälle innerhalb von zwölf Minuten von einem Rettungsfahrzeug erreicht werden soll. Der Notarzt muss in 95 Prozent aller Fälle innerhalb von 20 Minuten am Einsatzort sein. Aufgrund dieser Vorgaben werden die Standorte der Fahrzeuge festgelegt.

Warum gibt es drei neue Standorte für Rettungswachen?

Blech: Laut Gutachten macht sich eine Verbesserung der Hilfsfristerfüllung im Bereich der RTW, Rettungstransportwagen erforderlich, die gesetzlich maximal zwölf Minuten beträgt. Deshalb entstehen neue Rettungswachen in Nebra, Oberkaka und in Bad Kösen. Als Konsequenz müssen die betroffenen Leistungserbringer neue RTW-Fahrzeuge anschaffen und zusätzlich Personal einstellen. Das muss künftig noch höherwertiger ausgebildet werden.

Was hat es mit den neuen Mehrzweckfahrzeugen auf sich?

Blech: Bisher werden im Rettungsdienst RTW für die Notfallrettung und Krankentransportwagen (KTW) für den Krankentransport vorgehalten. Beide Fahrzeuge unterscheiden sich im Ausstattungsstandard. Künftig werden die KTW durch höherwertige Mehrzweckfahrzeuge ersetzt, die als RTW eingesetzt werden können.

Die Dispositionszeit in der Leitstelle soll verkürzt werden. Geht das?

Blech: Die Dispositionszeit in der Kreisleitstelle ist die Zeit von der Annahme des Anrufes bis zur Alarmierung, die soll nicht länger als eine Minute dauern. Ebenfalls soll die Zeit von der Alarmierung in der Rettungswache bis zum Ausrücken nicht länger als eine Minute dauern. Diese Zeit war bisher 30 Sekunden länger. Es gehen also zwei Minuten von der zwölfminütigen Hilfsfrist ab und schränken die Fahrzeit auf zehn Minuten ein. Die Dispositionszeit ist zumutbar und zu schaffen und zum anderen auch notwendig.

Ausschussmitglied Adelheid Pricha hat die Vermutung geäußert, dass bei Unfällen zu viele Hubschrauber eingesetzt werden. Stimmt das?

Blech: Die Hilfsfrist für den Notarzt beträgt maximal 20 Minuten. Treten zeitgleiche Einsätze auf und der zuständige Notarzt ist nicht verfügbar, kann ein Rettungshubschrauber sowie ein RTH angefordert werden. Die RTH-Besatzungen befinden sich ebenfalls in der Vorhalte und verursachen im Einsatz nur zusätzliche Betriebskosten. Durch die gestiegenen Rettungseinsätze, vor allem auch mit mehreren Verletzten, hat sich auch die Anzahl der Rettungshubschrauber-einsätze erhöht.