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Verbrennen pflanzlicher Abfälle Nicht überall darf das Gartenfeuer lodern

Was jetzt mit Abfällen aus dem Garten passieren soll.

Aktualisiert: 06.10.2021, 12:21
Gartenabfälle werden verbrannt
Gartenabfälle werden verbrannt (Foto: imago stock&people

Weissenfels/MZ/ari - In Teilen des Burgenlandkreises ist das Verbrennen pflanzlicher Gartenabfälle auf dem eigenen Grundstück im Oktober erlaubt. Darüber hat das Umweltamt des Landkreises am Dienstag informiert. Die pflanzlichen Abfälle dürfen jeweils montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr sowie samstags von 9 bis 12 Uhr verbrannt werden. Dabei seien sowohl die Verbrennungsverordnung des Landkreises als auch der Brandschutz und die Wetterlage zu beachten.

Doch die Feuer dürfen bei weitem nicht überall lodern. Im Frühjahr dieses Jahres hatte das Thema unter anderem in Weißenfels für Diskussionsstoff gesorgt. In der Kernstadt und im Ortsteil Borau ist diese Art und Weise der Entsorgung von pflanzlichen Abfällen bereits untersagt - in den anderen Ortschaften jedoch nicht. Damit auch in den Orten weniger verbrannt wird, hatte die Stadt in diesem Frühjahr Container bereitgestellt, in denen Grünschnitt abgelegt werden konnte. Nach Ansicht der Stadtverwaltung sollte im nächsten Jahr ein generelles Verbrennungsverbot im Landkreis durchgesetzt werden.

Der Landkreis macht jetzt darauf aufmerksam, dass es mit den Wertstoffhöfen in Weißenfels, Naumburg und Zeitz sowie dem Kompostwerk in Weißenfels und weiteren Annahmestellen zahlreiche Alternativen zum Verbrennen von Gartenabfällen gibt.

Nähere Informationen zum Thema im Netz unter www.burgenlandkreis.de.