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Maschine wird nicht müde Maschine wird nicht müde: Darum sind moderne Blitzer Herausforderung fürs Amtsgericht

Von Alexander Kempf 24.10.2020, 09:30
Bitte lächeln! Ein Blitzer von Hersteller Vitronic.
Bitte lächeln! Ein Blitzer von Hersteller Vitronic. TV Halle

Weissenfels - Was da im vergangenen Sommer in Höhe Teuchern eine Woche lang auf der Autobahn 9 am Fahrbahnrand stand, mag auf den ersten Blick wie ein alter Autoanhänger gewirkt haben. Doch die Tarnung als „graue Maus“ täuschte.

In Wirklichkeit verbarg sich hinter der Fassade ein hochmodernes Gerät. Das belegt dessen beeindruckende Arbeitsbilanz. In sieben Tagen hat der Blitzer des Wiesbadener Herstellers Vitronic in besagtem Bereich, wo nur 60 Stundenkilometer erlaubt waren, die Geschwindigkeit von rund 158.000 Fahrzeugen gemessen. Immerhin 2.541 Autofahrer erhielten anschließend Post aus Magdeburg, weil sie an besagter Stelle zu schnell gefahren waren.

Hier könnte diese Geschichte eigentlich zu Ende sein. Doch für das Weißenfelser Amtsgericht beginnt nun häufig erst die Arbeit. Dann nämlich, wenn Autofahrer aus der ganzen Bundesrepublik gegen die von ihnen begangene Ordnungswidrigkeit juristisch vorgehen. Wie Richter Steffen Berg berichtet nehmen bei ihm solche Verfahren mittlerweile zwei Arbeitstage pro Monat ein. Gegenwärtig müssten von ihm noch eine dreistellige Zahl von Verfahren bearbeitet werden.

Richter:  Autofahrer legen auch in aussichtslosen Situationen Einsprüche ein

Es ist einfache Mathematik. Würden nur zehn Prozent der geblitzten Temposünder aus dem eingangs beschriebenem Beispiel den Rechtsweg beschreiten, hätte der Richter am Weißenfelser Amtsgericht stolze 250 Fälle zu bearbeiten. Anders als das Hochleistungsmessgerät kann er das niemals in sieben Tagen schaffen. Das Beispiel verdeutlicht daher sehr gut, wie die Justiz hier zunehmend droht, ins Hintertreffen zu geraten.

Dabei erachtet der Richter am Weißenfelser Amtsgericht gar nicht das Aufstellen des Geräts als Problem. Er stört sich daran, dass Autofahrer auch in aussichtslosen Situationen Einsprüche einlegen. Und damit seine Arbeit ausbremsen. So wie bei einem am Montag verhandelten Fall. Da hatte ein Fahrer seinen Tempoverstoß schon zugegeben, da er nach eigener Aussage vergessen hatte, den Tempomat korrekt einzustellen. Später ließ er sich doch von einer Kanzlei aus Berlin vertreten, die nun infrage stellt, ob das Gerät vor der Messung auch ordnungsgemäß eingestellt war.

Also muss zunächst noch der zuständige Beamte, der die Messung betreute, angehört werden. „Und das alles unter der Maßgabe, dass der Fahrer das Vergehen zugegeben hat“, fragt der Richter mit ungläubigem Blick in Richtung des Kanzlei-Vertreters. Denn der „Geblitzte“ erschien selbst nicht vor Gericht, sondern ließ sich vertreten. Dem Richter blieb keine Wahl. Die Hauptverhandlung musste unterbrochen werden. Es sollte nicht der einzige Fall an diesem Tag bleiben, der aus diesem Grund vertagt werden musste.

Alles also nur Schikane? In einem anderen Fall hält die Verteidigerin eines vermeintlichen Temposünders dagegen. „Wir widersprechen der Messung“, stellt sie klar. Und bietet dafür gleich einen bunten Strauß von Gründen an. Ihr Mandat und sie würden etwa davon ausgehen, dass das Gerät nicht richtig bedient worden sei. Ein anderer Angriffspunkt - der Blitzer würde nicht die Rohdaten der Messung speichern.

Viele Temposünder verfügen über eine Rechtsschutzversicherung

„Ohne eine Dokumentation können wir nicht prüfen, ob die Messung fehlerhaft ist“, argumentiert seine Anwältin. Und beantragt nicht nur, einen Sachverständigen zu laden, sondern auch die Entscheidung des Richters in diesem Fall aufzuschieben. Bis das Bundesverfassungsgericht über die Rechtmäßigkeit der nicht gespeicherten Rohdaten des Blitzers entschieden habe. Dazu werde nämlich noch in diesem Jahr eine Entscheidung erwartet.

Der Richter am Weißenfelser Amtsgericht aber weist beide Anträge zurück. Denn der Temposünder habe keine konkreten Argumente angeführt, um die Messung zu hinterfragen. Von allgemeinen Vorwürfen „ins Blaue“ spricht Steffen Berg. An der Eignung des Geräts und einer korrekten Anwendung durch einen geschulten Sachverständigen zweifelt er nicht. Der Fahrer wird zu einer Geldbuße von 120 Euro verurteilt. Und er muss die Kosten des Verfahrens zahlen.

Ein abschreckendes Beispiel? Das glaubt der Richter nicht. Denn viele Temposünder würden über eine Rechtsschutzversicherung verfügen. Die übernimmt die Kosten. Ohne sie würde kaum jemand wegen einer solchen Summe vor Gericht ziehen, ist er überzeugt. (mz)