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Klageweg Klageweg: Kaum Durchsetzung der Ansprüche

09.02.2014, 16:31

Eine Kaffeefahrt, häufig als Werbefahrt bezeichnet, ist die verschleiernde Bezeichnung für eine organisierte Fahrt mit dem Bus oder Schiff mit angeschlossener Verkaufsveranstaltung. Teilnehmer sind meist Rentner, die das Angebot einer scheinbar billigen Ausflugsfahrt mit Kaffee und Kuchen (daher der Name) oder einem Mittagessen nutzen. Um ausreichend viele Teilnehmer für die Fahrten zu gewinnen, wenden unseriöse Veranstalter häufig bereits bei den Einladungen unlautere, teils strafbare Methoden an. So werden die Einladungen häufig als Gewinnmitteilungen getarnt. Beispielsweise wird wahrheitswidrig behauptet, der Empfänger des Schreibens habe einen hohen Bargeldbetrag gewonnen, der bei Teilnahme an der Ausflugsfahrt ausgezahlt wird, was dann aber nicht der Fall ist. Zwar sind derartige Gewinnmitteilungen in Deutschland als Gewinnzusage einklagbar, aber die Durchsetzung der Ansprüche scheitert häufig an der fehlenden Solvenz der Unternehmen. Kdk