Illegale Tabletten aus den USA Illegale Tabletten aus den USA: Geldstrafe für jungen Bodybuilder

Weißenfels - Ein 24-jähriger Reichardtswerbener ist am Dienstag vor dem Weißenfelser Amtsgericht zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.600 Euro verurteilt worden, weil er sich im Internet illegal Dopingmittel namens Dehydroepiandrosteron beschafft hatte.
Ins Visier der Ermittler war der in Leuna arbeitende Industriekaufmann geraten, nachdem er in den USA zwölf Plastikbehälter mit jeweils 50 Tabletten bestellt hatte. Diese Lieferung war jedoch vom deutschen Zoll abgefangen worden.
Fahnder durchsuchen Haus
Später hatten die Ermittler den Hobbybodybuilder auch zu Hause in Reichardtswerben aufgesucht und dort weitere Doping-Tabletten sowie ein verbotenes Butterfly-Messer sichergestellt. Sein Verteidiger räumte die Anklagepunkte vor Gericht ein. „In den USA gibt es die Mittel als Nahrungsergänzungsmittel zu kaufen. Das soll den Muskelaufbau unterstützen“, erklärte er. Die Tabletten habe sein Mandant zum Eigenbedarf erworben. Der liegt in der Szene wohl bei drei Tabletten am Tag. Einer Schuld war sich der 24-Jäh-
rige offenbar nicht bewusst. Schließlich hatte ihn auch schon mal eine Lieferung aus den USA erreicht. Um Versandkosten zu sparen, habe er dann die große Bestellung über die Auktionsplattform Ebay getätigt.
Auf Nachfrage der Richterin erklärte der junge Mann seit der Begegnung mit dem Zoll dem Dehydroepiandrosteron, kurz DHEA, abgeschworen zu haben. „Ich habe gesehen, dass es verboten ist und seitdem kommt es für mich nicht mehr infrage“, sagte er selbst. Doch hätte der Hobbybodybuilder im Vorfeld nicht selbst erkennen können, dass die Bestellung problematisch ist? Hat er vorsätzlich oder nur fahrlässig gehandelt? Sein Verteidiger zeigte im Gerichtssaal mit einer schnellen Internetrecherche, dass es zumindest bei den ersten Treffern in einer Suchmaschine keine Hinweise darauf gibt, dass das Mittel in Deutschland nicht zugelassen ist.
Messer in der Schrankwand
Auch die Richterin räumte ein, dass die Bestellung des Mittels im Internet unproblematisch möglich sei und folgte dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft, wegen Fahrlässigkeit eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen in Höhe von 40 Euro zu verhängen. „Dass die Geldstrafe nicht im unteren Bereich liegt, ist der hohen Menge und dem Waffenbesitz geschuldet“, erläuterte sie die Entscheidung. Das Klappmesser hatte der 24-Jährige in der Vergangenheit in Tschechien erworben, berichtete er vor Gericht. Seither verstaube es in seiner Schrankwand. „Das hat für mich keine Bedeutung“, so der bis dato nicht vorbestrafte Reichardtswerbener. Er verzichtete auf die Herausgabe der Waffe und der Tabletten. (mz)