1. MZ.de
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Weißenfels
  6. >
  7. Granschütz und Taucha: Granschütz und Taucha: Hundesteuer-Oase bald passé

Granschütz und Taucha Granschütz und Taucha: Hundesteuer-Oase bald passé

Von Petra Wozny 25.11.2014, 09:11
Ist ein Hund beim Ordnungsamt angemeldet, erhält er die Steuermarke.
Ist ein Hund beim Ordnungsamt angemeldet, erhält er die Steuermarke. Peter Lisker Lizenz

Hohenmölsen - 107 Hunde leben derzeit in Granschütz. 68 sind es in der Gemeinde Taucha. Beide Dörfer galten für die Vierbeiner in der Einheitsgemeinde bislang sozusagen als Steueroase. Das preiswerte Bello-Leben ist ab dem 1. Januar des kommenden Jahres endgültig vorbei. Der Steuersatz pro Hund erhöht sich kräftig. „Das hängt mit dem Abschluss des Eingemeindungsvertrages zusammen“, erklärt Kämmerin Marion Zenne. Danach gilt für Taucha und Granschütz ab Neujahr 2015 auf allen Gebieten das Ortsrecht von Hohenmölsen.

"Es kam für die Bürger nicht überraschend"

Was heißt das nun für den Hund? Bislang wurden in Granschütz für den ersten Hund 20 Euro, für den zweiten 30 und den dritten Hund 50 Euro berappt. Nun ist der „Fuffi“ gleich beim ersten Hund fällig, der zweite kostet nun 75 Euro wie jeder weitere. In dieser Gemeinde gibt es 15 Besitzer von zwei Hunden. Bezahlten die in diesem Jahr insgesamt 50 Euro an Steuern, so werden es 2015 125 Euro sein.

Die Liste der beliebtesten Hunderassen Deutschlands führt nach wie vor der Deutsche Schäferhund an. Platz zwei nimmt der Dackel und Platz drei der Deutsch Drahthaar ein. Der Pudel reiht sich in der Beliebtheitsliste auf dem 6. Platz ein. Er war lange als „Omahund“ verschrien. Pudel gelten als intelligent und sportlich. Der Mops ist unter jungen Hundehaltern in Mode gekommen, ist aber nicht unter den 15 beliebtesten Hunden aufgelistet.

Auch in Taucha erhöhen sich die Steuersätze beträchtlich. Bislang war hier eine Jahressteuer für den ersten Hund von 30 Euro fällig, der zweite kostete 40 Euro. „Ja, natürlich ist es eine Steigerung. In Granschütz verzeichnen wir einen Anstieg um 145,8 Prozent und in Taucha um 85,6 Prozent. Aber es kam für die Bürger nicht überraschend“, erklärt Zenne. Der Eingemeindungsvertrag habe fünf Jahre gegolten. In dieser Zeit mussten beispielsweise die Hohenmölsener bereits die genannten Steuern entrichten.

In der Einheitsgemeinde von Hohenmölsen werden gegenwärtig 753 Hunde gehalten. Unterm Strich nimmt Hohenmölsen durch die Satzungsangleichung 5 280 Euro mehr ein. Insgesamt fließen durch den Besitz an Hunden im kommenden Jahr 38 280 Euro in die Haushaltskasse. Geld, was nicht automatisch wieder für Hunde verwendet wird, macht die Kämmerin klar. Entsprechende Anfragen hatte es bei der Vorstellung der neuen Hundesteuersatzung im letzten Stadtrat gegeben. So zum Beispiel von Dirk Bunda (Aktives Hohenmölsener Land). Er beklagte beispielsweise, dass die Hundetoiletten häufig in einem bemitleidenswerten Zustand seien, nämlich demoliert und ohne Beutel. Die 14 Hundetoiletten werden regelmäßig mit Beuteln bestückt, erläutert die Kämmerin. Doch beobachtet werde, dass die Beutelrollen sehr häufig von Langfingern entwendet würden. „Die Beutel sind für die Halter eine Notvariante. Ein Gegenwert für die Steuer sind sie nicht.“ Neu in der Hundesteuersatzung ist auch, dass auf eine Rassebezeichnung verzichtet wird. Zenne erklärt: „Wir berufen uns dabei auf einen neuen Paragrafen, der sich im Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren des Bundeslandes bezieht.“ (mz)