Es bedarf einer Fällgenehmigung
Wer Bäume auf seinem privaten Grundstück fällen will, kann dies nicht einfach so tun. Es gilt auch nach dem Sturm „Friederike“ die Baumschutzsatzung. Bevor Bäume gefällt werden, muss das genehmigt werden. Darüber informiert Katharina Vokoun, Pressesprecherin der Stadt Weißenfels. Dafür zuständig sind die Mitarbeiter des Sachgebietes Baumschutz vom Fachbereich Städtische Dienste. Einwohner werden gebeten, den Sachstand zu dokumentieren und Fotos von dem zu fällenden Baum per E-Mail einzureichen. Besteht eine Gefahrensituation, genüge auch ein Anruf bei der entsprechenden Stelle. Sind Bäume bereits umgefallen, müssen sie ebenfalls fotografiert und beim Sachgebiet Baumschutz gemeldet werden. Wer einen Baum trotzdem entfernt handelt illegal. Dieser Verstoß gegen die Baumschutzsatzung kann ein Bußgeld nach sich ziehen.
››E-Mail: [email protected], Telefon: 03443/37 04 97
Einwohner der Ortsteile von Weißenfels wenden sich bitte an die Untere Naturschutzbehörde unter Telefon: 03443/37 22 41 oder E-Mail: [email protected]