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Energieversorgung in Weißenfels Energieversorgung in Weißenfels: Stadtwerke verschicken mehr als 18.000 Mahnungen pro Jahr

Von andreas richter 10.02.2014, 18:29
Die Stadtwerke Weißenfels haben im Jahr 2012 rund 18.600 Mahnungen an Kunden verschickt, die ihre Stromrechnung nicht fristgerecht bezahlt haben.
Die Stadtwerke Weißenfels haben im Jahr 2012 rund 18.600 Mahnungen an Kunden verschickt, die ihre Stromrechnung nicht fristgerecht bezahlt haben. dpa-Zentralbild

weissenfels/MZ - Die Stadtwerke Weißenfels haben im Jahr 2012 rund 18.600 Mahnungen an Kunden verschickt, die ihre Stromrechnung nicht fristgerecht bezahlt haben. Darüber hat Michaela Schiller, Prokuristin der Stadtwerke, auf MZ-Anfrage informiert.

Genaue Zahlen für das vergangene Jahr liegen noch nicht vor, weil die Stadtwerke aufgrund einer Softwareumstellung 2013 erst im zweiten Halbjahr Mahnungen verschickt haben. Die Prokuristin geht allerdings davon aus, dass 2013 den Trend der vergangenen Jahre bestätigt. Seit 2010 sei die Zahl der Mahnungen gegenüber dem Vorjahr jeweils um zehn bis 15 Prozent angestiegen. „Die Summe der Zahlungsrückstände hat für unser Unternehmen eine nicht unerhebliche Größenordnung“, schätzte Michaela Schiller ein. Sie bewege sich übers Jahr immerhin in einem fünfstelligen Bereich.

Wie die Prokuristin weiter erläuterte, verschicken die Stadtwerke etwa zwei Wochen nach Fälligkeit der Zahlung die erste Mahnung an säumige Kunden, wenn nötig etwa drei Wochen später eine zweite, in welcher dann die Sperrung nach vierzehn Tagen angedroht wird. Danach wird dann drei Tage vorher schriftlich die Einstellung der Stromversorgung angekündigt. Zu dieser drastischen Maßnahme mussten die Weißenfelser Stadtwerke im Jahr 2012 in 359 Fällen greifen.

Strom gehört nach allgemeiner Auffassung zu den Grundbedürfnissen eines jeden Menschen. Dementsprechend ist das Abschalten kein einfaches Verfahren. Geregelt ist die Stromsperre in der sogenannten Stromgrundversorgungsverordnung. Danach muss der Kunde mindestens mit 100 Euro im Rückstand sein. Zudem muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt sein. So darf zum Beispiel nicht die Gesundheit von Kranken gefährdet werden. In jedem Fall muss das Abklemmen vier Wochen vorher schriftlich angedroht und drei Tage vor dem Termin angekündigt werden. Dem Prozedere voraus gehen Mahnungen. (Archiv)

Nach Ansicht der Prokuristin muss es jedoch nicht dazu kommen, dass die Stromversorgung bei Kunden unterbrochen wird. „Wir sind immer bereit eine Lösung zu finden - vorausgesetzt der Betreffende bringt den eigenen Willen dazu mit“, so Schiller. Allerdings sei das Verhalten eines Teils der säumigen Kunden mitunter problematisch. So komme es immer wieder vor, dass Leute sich schwarz an andere Abnahmequellen, etwa an die Stromversorgung für den Hausflur, anklemmen. Zumeist werde dieser Betrug dann allerdings von Mitbewohnern bemerkt.

Als ein Instrument zur Beseitigung des finanziellen Engpasses bieten die Stadtwerke an, gemeinsam mit den Kunden einen Ratenplan zu erarbeiten. Im Durchschnitt geht es in diesen Plänen um eine Summe von 350 bis 400 Euro, die bis zur nächsten Jahresabrechnung zu begleichen ist. Eine Möglichkeit, Zwangsabschaltungen vorzubeugen, sieht Michaela Schiller in Vorkasse-Zählern. Dabei wird - ähnlich wie beim Prepaid-Handy - Strom für eine bestimmte Summe vorab eingekauft - was den genauen Überblick über den Verbrauch ermöglicht.

Darüber hinaus machen die Stadtwerke auf die Möglichkeiten der Energieberatung aufmerksam. Wer glaubt, dass sein Energieverbrauch zu hoch ist, der könne sich beim Energieversorger kostenlos ein Set ausleihen, mit dessen Hilfe man Stromfressern in der Wohnung auf die Spur kommen kann.

Um Zahlungsrückstände in den Griff zu bekommen, könne der Weg zur Schuldnerberatung ratsam sein, meint schließlich die Prokuristin der Stadtwerke. In Weißenfels bietet unter anderem der Kreisverband des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) Hilfe an, wenn es darum geht, die eigenen Finanzen wieder in den Griff zu bekommen. Die Schuldnerberatungsstelle in Weißenfels besteht seit 1993 und ist laut Internet-Seite seit 1999 als geeignete Stelle vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt anerkannt und gefördert.