Burgenlandkreis Burgenlandkreis: Einweggrills aus Baumärkten im Freien verboten

Hohenmölsen/MZ - Das Sommerwetter lädt zum Picknick ein. Mit den Badesachen und einer Decke soll es an die frische Luft gehen. Öffentliche Grillplätze gibt es kaum. Also rasch den Einweggrill vom Baumarkt gekauft. Den gibt es im Kompaktpaket mit Schale und Holzkohle inklusive zwischen zwei und knapp zehn Euro von verschiedenen Anbietern. So ausgerüstet sollte dem Freizeitvergnügen bei Mutter Natur nichts entgegenstehen. Die MZ steuerte verschiedene Ziele im Burgenlandkreis an.
Mondsee bei Hohenmölsen
Zum Beispiel den Strand des Mondsees. „Am Strand des Mondsees Hohenmölsen sind Holzkohlegrills entsprechend der Hausordnung und den Brandschutzbestimmungen nicht erlaubt“, erklärt der Verbandsgeschäftsführer René Beyer. Das Grillen ist bis Waldbrandwarnstufe 1 auf dem Campingplatz möglich. Wer als Tagesgast am Mondsee Hohenmölsen nicht auf Fleisch und Bratwurst verzichten will, kann sich die Grillhütte mieten. Die werde gut angenommen und bietet rund 30 Feierlustigen Platz. Für fünf Stunden kostet der Grillspaß 16 Euro plus den halben Eintrittspreis. Holzkohle ist mitzubringen. Ab Waldbrandstufe II muss auf dem Campingplatz aber nicht auf gegrilltes Gemüse, Fleisch und Fisch verzichtet werden, dank der heutigen Gas- und Elektrogrills.
Stadtpark Teuchern
Weiter geht es auf der Fahrt mit dem Einweggrill in Richtung Teuchern. Hier laden der Stadtpark, aber auch ein schmucker Parkplatz zur Rast ein. Hauptamtsleiterin Bianka Zausch zweifelt indes, ob dies wirklich gut geht. „Eine richtige Verordnung gibt es eigentlich nicht. Die Gefahrenabwehrverordnung beruft sich eher auf das Anzünden von Lagerfeuern.“ Würde sie im Park Jugendliche beim Grillen entdecken, ginge die Hauptamtsleiterin auf sie zu. „Jungs, es besteht Waldbrandgefahr. Macht das Feuer aus“, so ihr Argument. „Wer ganz sicher gehen will, kann sich im Rathaus eine Sondergenehmigung holen. Die kostet zwar, aber dann ist der Grillmeister auf der sicheren Seite“, so Zausch.
Museum Lützen
Wäre es denn im Martzschpark oder vor dem hübschen Museum Lützen möglich? Bürgermeister Dirk Könnecke (parteilos) bringt die geplante Aktion nicht aus dem Konzept. „Da würden wir einschreiten“, bremst er die Picknicker verbal aus. Das Brutzeln auf dem Rost sei nicht ungefährlich. Ein Funkenflug sei nicht auszuschließen. Auch würden die Apparaturen von unten heiß. Ganz zu schweigen von der heißen Glut, die vielleicht unbeaufsichtigt irgendwo stehe. „Grillen geht mit Brandgefahr und Abfall einher. Da müssen wir als Stadt schon handeln“, ist auch von Marcus Roßmann aus dem Ordnungsamt zu hören, der sich ebenfalls auf die Gefahrenabwehrverordnung beruft. Wer gegen sie verstößt, müsse mit einem Bußgeldverfahren rechnen.
Stadtbalkon Weißenfels
Noch einmal wollen wir es versuchen. Als nächste Station wählen wir den idyllisch gelegenen Stadtbalkon in Weißenfels. Der Blick auf die Saale ist ungetrübt, die Bänke leer. Anke Fey, Pressesprecherin im Weißenfels, ist davon nicht begeistert und zückt sofort die Grünanlagensatzung. Da steht schwarz auf weiß, dass das Zelten und Feuer machen im öffentlichen Grünanlagen der Saalestadt untersagt ist.
Schloss Moritzburg Zeitz
Es geht weiter in das idyllisch gelegene Ensemble Schloss Moritzburg in Zeitz. Stadtpressesprecher Thomas Sagefka macht jedoch kategorisch einen Strich durch die Rechnung. „Grillen passt ganz und gar nicht zur Hausordnung des Schlosses. Auch in der Stadt ist es aus Sicherheitsgründen verboten, auch wenn hin und wieder versucht wird, auf Spielplätzen eine Grillparty zu feiern.“
Balkonien
Also rauf auf den Balkon. Rund 75 Prozent aller Wohnungen beispielsweise der Wobau in Hohenmölsen haben einen. Auch hier hat der Holzkohlegrill keine Chance. „Elektrische Grills sind erlaubt“, erzählt Mitarbeiterin Anka Grüneberger. Auch bei der WVW in Weißenfels dürfen die Mieter mit dem Elektrogrill rostern. „Doch besser wäre auf unseren großen Grünanlagen“, rät Geschäftsführerin Kathleen Schechowiak.
Die Moral von der Geschichte
Grillen in Parks, auf Parkplätzen, in Freibädern, auf Sportplätzen oder an Straßenrändern ist untersagt. Daran ändern auch die billigsten Einweggrills nichts.
