Blindengeld Blindengeld: Sparen auf Kosten Behinderter
Blindengeld wird in allen Bundesländern Deutschlands ausgezahlt. Am niedrigsten liegt es derzeit mit 266 Euro im Land Brandenburg. In Sachsen-Anhalt ist es 2002 bereits von 430 Euro auf 350 Euro abgesenkt worden. Seitdem ist auch der Inflationsausgleich weggefallen. Jetzt soll es in Sachsen-Anhalt erneut gekürzt werden auf das Brandenburger Niveau, ebenso eine Leistung von 41 Euro für hochgradig Sehbehinderte abgeschafft werden. Nicht gezahlt werden soll es auch für Bewohner stationärer Einrichtungen. Die Bedingungen für den Erhalt von Gehörlosengeld werden ebenfalls verschärft. Damit will das Land mindestens fünf Millionen Euro jährlich einsparen. Der Blinden- und Sehbehindertenverband wehrt sich gegen diese Verschlechterungen für etwa 7 000 betroffene Bürger, davon 3 400 blinde Personen.