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Besondere Würdigung Besondere Würdigung: Stadt Weißenfels will Regelungen zu Ehrengräbern

23.06.2016, 11:00
Der Dichter Friedrich von Hardenberg starb 1801 in Weißenfels.
Der Dichter Friedrich von Hardenberg starb 1801 in Weißenfels. Peter Lisker

Weißenfels - Der Hauptausschuss der Stadt Weißenfels hat auf seiner jüngsten Sitzung einstimmig eine Satzung über Ehrengrabstätten und besondere Grabstätten in der Stadt empfohlen. Die endgültige Entscheidung trifft der Stadtrat. Robert Brückner, Leiter des städtischen Kulturamtes, verwies vor der Abstimmung darauf, dass die Satzungen für die Friedhöfe in der Kernstadt und in den Ortsteilen bislang keine oder keine ausreichenden Regelungen zu besonderen Grabstätten beinhalten. Dies solle nun mit der Ehrengräbersatzung geändert werden.

Das Papier nennt unter anderem Kriterien und Voraussetzungen, unter denen eine Grabstätte zur Ehrengrabstätte erklärt werden kann. Grundsätzlich, so Brückner, gehe es um besondere Einzelfälle. Ein solcher Status sollte keinesfalls „inflationär vergeben werden“. Die neue Satzung beinhaltet zudem unter anderem Festlegungen zur Pflege einer Ehrengrabstätte sowie darüber, wer in welcher Form Vorschläge für diese besondere Würdigung eines Verstorbenen einreichen darf.

In Weißenfels gibt es bislang bereits mehrere bedeutende Grabstätten, so unter anderem für die Dichterin Louise von Francois (1817-1893) oder den Taubstummenlehrer Moritz Hill (1805-1874). (mz/ari)