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Verkehr in Weißenfels Anwohner der Bundesstraße 87 kämpfen um Tempolimit 30

Eine Bürgerinitiative setzt sich in der Weißenfelser Käthe-Kollwitz-Straße für mehr Lärmschutz ein. Wie die Stadt dazu steht und was neue Hoffnung macht.

Von Andreas Richter 13.04.2024, 10:00
Die Käthe-Kollwitz-Straße in Weißenfels
Die Käthe-Kollwitz-Straße in Weißenfels Foto: Andreas Richter

Weißenfels/MZ - Die Stadt Weißenfels will sich weiter für ein nächtliches Tempolimit 30 im Bereich der Käthe-Kollwitz-Straße 15 bis 35 einsetzen. Das geht aus einer Fortschreibung des Lärmaktionsplans hervor, den der Stadtrat auf einer jüngsten Sitzung beschlossen hat. Mittlerweile hat die Stadt einen erneuten Antrag zum Tempolimit beim Land gestellt.

„Das ist ganz in unserem Sinne. Endlich bewegt sich hier etwas“, sagt Hartmut Brückner, Sprecher einer Bürgerinitiative (BI), die seit Jahren einen zähen Kampf um eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Bundesstraße 87 in Richtung Autobahn führt. Das Ringen um ein Tempolimit auf der viel befahrenen Straße geht zurück bis in das Jahr 2018. Seinerzeit hatte die Stadt in der damaligen Fassung des aller fünf Jahre fortzuschreibenden Lärmaktionsplans für mehrere Straßen eine Begrenzung auf 30 Kilometer pro Stunde nachts beantragt. Während mittlerweile unter anderem im kaum bewohnten unteren Bereich der Naumburger Straße und in der Langendorfer Straße ein nächtliches Tempolimit 30 gilt, wurde der Antrag für die Käthe-Kollwitz-Straße im Oktober 2021 vom Land abgelehnt. Auch ein Widerspruch der BI hatte keinen Erfolg. Die Begründung der Behörde: Der fließende Verkehr hat auf der überregionalen Verbindungsstraße Vorrang. Dabei beruft sich das für die Bundesstraßen zuständige Landesverwaltungsamt auf Verwaltungsvorschriften und Berechnungen des Lärmpegels auf Grundlage einer bundesweiten Verkehrszählung im Jahr 2021. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung werde nur angeordnet, wenn die Grenzwerte bei Lärm und Abgasen „erheblich überschritten“ werden, heißt es. Im konkreten Fall müssten Beeinträchtigungen als „ortsüblich“ hingenommen werden. Seinerzeit wurden Überschreitungen von Richtwerten von 0,1 bis 0,5 dB(A), einer Maßeinheit des Geräuschpegels, errechnet.

Eigene Fahrzeugzählung der Stadt

Wie die Stadt Weißenfels auf MZ-Anfrage informierte, hatte sie im April 2022 eine eigene Fahrzeugzählung mit Geschwindigkeitsmessung durchgeführt. Dabei sei an dem Tag der Zählung eine Verkehrsstärke von 11.992 Fahrzeugen mit einem hohen Lkw-Anteil festgestellt worden. „Die Stadt hält aufgrund ihrer Datenlage weiterhin an einer Geschwindigkeitsbegrenzung für die Käthe-Kollwitz-Straße 15 bis 35 fest“, so Stadtsprecherin Katharina Vokoun. Mit der Aufnahme der Forderung in den aktuellen Lärmaktionsplan wolle man weiter einen gewissen Druck aufbauen. Allerdings: Der Spielraum der Kommune ist eher gering. Weil es sich um eine Bundesstraße handelt, kann die Stadt allenfalls Vermittler sein.

Auch die Bürgerinitiative will weiter an der Sache dranbleiben. Im vergangenen Jahr hatte sie eine Petition für verbesserten Lärmschutz und mehr Verkehrssicherheit auf der Käthe-Kollwitz-Straße beim Landtag eingereicht. Die Petition hatte sich auch dagegen gerichtet, dass das Landesverwaltungsamt zwischenzeitlich sogar ein nächtliches Tempolimit 30 für Lkw wieder aufgehoben hatte. Die Stadt soll die Begrenzung ohne Genehmigung des Landes eingerichtet haben.

Fußgängerüberweg geplant

Nach einem Vor-Ort-Termin des Petitionsausschusses in Weißenfels im November vergangenen Jahres kann der Weißenfelser Landtagsabgeordnete Rüdiger Erben (SPD) jetzt Hoffnung auf mehr Verkehrssicherheit machen. Zum einen soll im August dieses Jahres auf Höhe des Abzweiges in Richtung Wohngebiet Kugelberg eine Fußgängerampel mit Überweg installiert und somit auch der Weg zur nahen Ökowegschule sicherer werden. Auch das hatte die BI in der Vergangenheit immer wieder gefordert. Zum anderen hat Erben bestätigt, dass der Landkreis beim Land eine neue Lärmberechnung in dem Bereich beantragt hat.

Hoffnung macht zudem ein geändertes Straßenverkehrsgesetz, das derzeit im Bundesrat liegt. Der Entwurf sieht laut Erben vor, dass Gesundheits-, Lärm- und Umweltschutz künftig gegenüber anderen Interessen gleichrangig behandelt werden sollen. Bei der Abwägung von Entscheidungen könnte somit der Vorrang für den fließenden Verkehr künftig ein weniger starkes Argument sein.