Amtsgericht Weißenfels Amtsgericht Weißenfels: Mann muss sich wegen Verletzung der Unterhaltspflicht verantworten
HOHENMÖLSEN/WEISSENFELS/MZ - „Ihr Kind wäre verhungert.“ Ohne Regung nahm ein 38-jähriger Vater diese Äußerung des Staatsanwaltes während der Verhandlung am Dienstag am Amtsgericht Weißenfels auf. Er zahlt seit Jahren für seinen mittlerweile achtjährigen in Hohenmölsen lebenden Sohn keinen Unterhalt und muss sich nun wiederholt dafür vor Gericht verantworten. Angeklagt ist dieses Mal die Zeit von Juni 2011 bis Februar 2013, in der es der Mutter besonders schwer wurde, sich und ihren Sohn durchzubringen. Das Jugendamt hatte die Zahlung des bereits über den maximalen Zeitraum von 72 Monaten laufenden Unterhaltsvorschusses eingestellt und die Mutter war zudem langwierig erkrankt. „Ich habe zuerst meinem Sohn alles gegeben, was er brauchte. Zum Monatsende war der Kühlschrank dann oft leer“, schilderte die Frau ihre Not.
Sie belegte überzeugend, was sie alles getan hatte, um das ihrem Sohn zustehende Geld zu bekommen. 174 Euro hatte sie nach einer Entscheidung des Familiengerichts 2007 erwarten können. Doch das Geld gab es nur wenige Male, seit August 2008 keinen Cent mehr, wie sie beteuerte. Er hatte die Arbeitsstelle verloren, gab der Angeklagte an. Und er blieb dabei, obwohl ihn die Richterin mit Lohnabrechnungen des Betriebes, in dem er gearbeitet hatte, konfrontierte. Und die sagten Anderes aus. „Die sind falsch“, so der Angeklagte. Mit kurzzeitigen Jobs, die ihm Einnahmen bis 450 Euro brachten, habe er sich durchgeschlagen. Dass er sonst nur Einnahmen bestätigte, die immer knapp unter der Höhe lagen, die ihm als Selbstbehalt verbleiben durften, kam dem Gericht mehr als merkwürdig vor. Zudem sagte der Mann, er sei zahlungswillig, habe trotz Aufforderung aber nicht die Kontonummer von der Mutter seines Sohnes erhalten. Darauf angesprochen, dass er die doch von Zahlungen 2007/08 kenne, fiel ihm ein, sie beim Umzug verloren zu haben.
Den Angeklagten konnte die Richterin auf seinem in der Verhandlung eingeschlagenen Weg auch nicht aufhalten, als sie ihm vor Augen hielt, welche zusätzlichen Kosten am Ende auf ihn zukommen, wenn weitere Ermittlungen angestellt werden und zu einem weiteren Verhandlungstermin viele Zeugen geladen werden müssen, um die Wahrheit herauszufinden. Sie unterbrach die Hauptverhandlung, um sie zu einem späteren Termin mit mehr Beweismaterial gegen den Angeklagten fortzusetzen. Einiges hatte die Mutter bereits im Internet auffinden können. Der Staatsanwalt riet der Mutter, die Vollstreckung ihrer Ansprüche durchzusetzen. Und für den Angeklagten sprach er schon mal von der Möglichkeit einer Freiheitsstrafe. „Sie sind immer ihrem Kind verpflichtet“, betonte er.