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Abwasserzweckverband Weißenfels (ZAW Abwasserzweckverband Weißenfels (ZAW) muss zahlen: Gericht weist Klage gegen Abwasser-Strafabgaben zurück

Von Andreas Richter 26.03.2014, 12:55
Ein Blick auf das Klärwerk des ZAW in Weißenfels.
Ein Blick auf das Klärwerk des ZAW in Weißenfels. mz/archiv Lizenz

weissenfels/MZ - Die Abwasser-Strafabgaben, die das Landesverwaltungsamt in den Jahren 2006 bis 2011 in einer Gesamthöhe von knapp zehn Millionen Euro gegen den damaligen Abwasserzweckverband Weißenfels (Zaw) verhängt hat, sind rechtens. Das hat das Verwaltungsgericht Halle am Dienstag entschieden und damit eine Klage der Abwasserbeseitigung Weißenfels - Anstalt öffentlichen Rechts (AöR), der Rechtsnachfolgerin des Zaw, abgewiesen.

Neben der Klage gegen das Land strebt die Stadt Weißenfels einen weiteren Rechtsstreit um die Abwasser-Strafabgaben an, für den es noch keinen Verhandlungstermin gibt. In der rechtlichen Auseinandersetzung gegen die Stadtwerke als damaligem Betriebsführer des Klärwerkes, die aqua consult Ingenieurbüro GmbH, die das Betriebsregime in der Kläranlage betreut hat, und das Fleischwerk geht es um die Durchsetzung von Schadenersatzforderungen.

Land verlangt Strafabgaben

Das Land hatte Strafabgaben verlangt, weil Grenzwerte für die im Abwasser befindlichen Schadstoffe bei der Einleitung des Abwassers aus der Weißenfelser Kläranlage in die Saale zum Teil erheblich überschritten worden waren. Bei der Verhandlung in Halle, an der unter anderem Oberbürgermeister (OB) Robby Risch (parteilos), AöR-Vorstand Andreas Dittmann und mehrere Anwälte teilnahmen, argumentierte die Stadt vor allem damit, dass der größte Teil des Abwassers vom Tönnies-Schlachthof stamme. Dessen Ausbau habe aber nicht die Stadt, sondern das Land genehmigt. Einer gestern verbreiteten Presseerklärung des Gerichts zufolge habe jedoch der Zweckverband die alleinige Verantwortung dafür getragen, welche Abwassermenge die Fleischwerk Weißenfels GmbH mit welchem Verschmutzungsgrad in die Kläranlage einleiten durfte. Die vom Land erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Erweiterung des Schlachthofes stehe damit in keinem Zusammenhang. Das Gericht schätzt zudem ein, dass in den betreffenden Jahren ein „ordnungsgemäßer und sicherer Betrieb der Kläranlage mangels ausreichender Betriebsanweisungen für das Kläranlagenpersonal“ nicht sichergestellt gewesen sei.

Verhandlung in Halle

Neben den Vertretern von Stadt und Abwasser-Anstalt nahmen drei Abgesandte der Weißenfelser Bürgerinitiative für sozial gerechte Abwasserabgaben (BI) an der Verhandlung in Halle teil. „Der Prozess ist fair gelaufen“, schätzte Gernot Thielitz als einer der BI-Vertreter gegenüber der MZ ein. Die Verhandlung hat nach seiner Auffassung gezeigt, dass es die damals Verantwortlichen vor Ort versäumt haben, gegenüber dem Land rechtzeitig die Überlastung der Kläranlage anzuzeigen. Der Fall habe „großes menschliches Versagen“ und fehlende Kommunikation offenbart, so Thielitz.

OB Risch zeigte sich am Mittwoch enttäuscht vom Verlauf und vom Ausgang des Verfahrens in Halle. Offen bleibt, ob die Kommune den Rechtsstreit in der nächsten Instanz fortführen wird. In einigen Tagen rechnet die Stadt mit der detaillierten Begründung des Urteils. Danach werde man über das weitere Vorgehen entscheiden, so Risch.

Stadt bleibt auf Kosten sitzen

Weißenfels bleibt somit auf den bereits gezahlten knapp zehn Millionen Euro Abwasser-Strafabgabe sitzen. Da der Zaw nicht zahlen konnte, hatte dieser seinerzeit die Strafbescheide auf die Stadt Weißenfels, dem nach der Gemeindegebietsreform einzig verbliebenen Verbandsmitglied, umgelegt. Unmittelbare Auswirkungen auf den aktuellen Haushalt hat das Gerichtsurteil nicht. Wohl aber auf die mittelfristige Finanzplanung der Kommune. „Wir haben noch immer Altdefizite in einer Höhe von 4,5 Millionen Euro“, sagte der Verwaltungschef. Ohne die Abwasser-Hypothek stünde die Stadt also mit einem Plus von knapp fünf Millionen Euro da.