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29-Jähriger hart bestraft 29-Jähriger hart bestraft: Warum ein Fahrraddieb nun ins Gefängnis muss

Von Alexander Kempf 26.08.2020, 13:00
Ein Fahrraddieb auf Beutezug
Ein Fahrraddieb auf Beutezug imago stock&people

Weißenfels - Die Bitte seiner Verteidigerin auf ein mildes Urteil erfüllte sich für einen 29-jährigen Weißenfelser am Dienstag nicht. Für einen begangenen Fahrraddiebstahl ist er vom Gericht zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Richterin Anke Koch hatte keinen Zweifel daran, dass der Angeklagte die ihm zur Last gelegte Tat auch begangen hat.

Rad auf der Schulter

Schließlich ist er am Tag des Fahrraddiebstahls mit dem gesuchten Rad über der Schulter in Weißenfels von einer Bekannten gesehen worden. Das bestätigte diese am Dienstag vor Gericht. „Er war ziemlich schnell auf Zack“, erinnerte sie sich an die kurze Begegnung. Als kurze Zeit darauf in einem Internetaufruf nach eben jenem Rad gesucht wurde, gab sie den Hinweis zum Täter.

Gestohlen hatte der Weißenfelser das 400 Euro teure Rad zuvor auf dem Schulhof des Goethegymnasiums. Dort war das blau-schwarze Mountainbike nur am Vorderrad gesichert. Das ließ der Dieb mit Hilfe eines Schnellspanners am Tatort zurück und trug das restliche Rad davon. Vor Gericht bestritt der Angeklagte diesen Verlauf bis zuletzt.

Doch nicht nur drei Augenzeuginnen, die ihn mit dem gestohlenen Rad auf der Schulter gesehen hatten, belasteten ihn schwer. Laut seinem verlesenen Vorstrafenregister musste sich der junge Mann in den vergangenen Jahren schon mehrfach wegen Diebstahls vor Gericht verantworten. Zuletzt war er 2018 wegen gemeinschaftlich begangenen Diebstahls zu zehn Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Damals auf Bewährung. Da er in der dreijährigen Bewährungszeit nun erneut einen Diebstahl verübt hatte, muss er diesmal ins Gefängnis.

Da half es auch nichts, dass das gestohlene Mountainbike wenige Tage nach dem Diebstahl mit einem neuen Vorderrad wieder auf dem Schulhof des Goethegymnasiums aufgetaucht war. Denn für ein milderes Urteil hätte die Richterin dem Angeklagten eine positive Sozialprognose bescheinigen müssen. Doch sowohl sein Bewährungshelfer, als auch eine im Gerichtssaal anwesende Betreuerin zeichneten das Bild eines Mannes mit vielen Problemen.

Psychische Probleme

Dass er ein Alkoholproblem habe, das räumte der Vater eines Kindes selbst ein. Außerdem konsumiere er bis zu zwei Gramm Cannabis pro Woche, um seine Probleme zu vergessen. Die seien psychischer Natur. Doch sich Ärzten zu offenbaren, dafür fühle er sich nicht bereit. Nach einer Räumungsklage sei er derzeit faktisch obdachlos. Auf die Frage der Richterin, wo er denn dann derzeit wohne, antwortete der verurteilte Fahrraddieb: „Jetzt gerade zelte ich.“ (mz)