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Zwei Jahre Haft für Sangerhäuser Zwei Jahre Haft für Sangerhäuser: Mit Falschgeld aus dem Darknet auf Einkaufstour

Von Karl-Heinz Klarner 05.09.2019, 07:00
Falschgeld: Von der Polizei sichergestellte, falsche Euro-Noten liegen auf einem Tisch.
Falschgeld: Von der Polizei sichergestellte, falsche Euro-Noten liegen auf einem Tisch. dpa

Sangerhausen - Das Amtsgericht Sangerhausen hat am Mittwoch einen 30-jährigen Sangerhäuser wegen Geldfälschung zu zwei Jahren Gefängnis - ausgesetzt zu drei Jahren Bewährung - verurteilt. Zudem muss er 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

Das Schöffengericht unter Vorsitz von Sven-Olaf Zärtner folgte damit weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Verteidiger Hendrik Seifert hatte dagegen ein Jahr und neun Monate Haft - ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung - für seinen Mandanten gefordert. Der Gesetzgeber sieht für dieses Delikt ein Strafmaß von einem bis 15 Jahren Gefängnis vor.

Geldnot machte erfinderisch

Strafmildernd hat das Gericht berücksichtigt, dass sich Conrad H. von Beginn an geständig gezeigt hat. So schildert der gelernte Konstruktionsmechaniker freimütig, wie er Anfang des Jahres 2017 an das Falschgeld gekommen war.

Demnach hatte der junge Mann einen Ausweg aus seiner finanziell schwierigen Situation gesucht, denn neben einer Spielsucht war H. mit vier Monatsmieten in Rückstand geraten. Da erinnerte er sich an einen Bitcoin, den er Jahre zuvor für einen Dollar erworben hatte.

Mittlerweile war der Wert der Digitalwährung, die über eine spezielles Buchungssystem abgewickelt wird, um ein Vielfaches gestiegen. Der eine Bitcoin entsprach zu dieser Zeit einem Wert von 3 000 Dollar. Angesichts dessen suchte H. nach Wegen, von dem deutlichen Kurssprung zu profitieren.

Falschgeld kam mit der Post

So installierte er auf seinem Laptop einen speziellen Zugang für das so genannte Darknet, einem versteckten Teil des Internets. „Das ist dort wie bei Amazon. Sie bekommen alles, was irgendwie verboten ist, aber auch legal“, erzählt er von seinen Erfahrungen mit der dunklen Seite des weltweiten Netzes.

Dort bestellte er dann 40 gefälschte 50-Euro-Banknoten. „Das Geld kam mit der Post“, erzählt er und berichtet zunächst von Skrupeln, die „Blüten“ unter die Leute zu bringen. Doch schon drei Wochen später haben sich diese erledigt.

H. geht in einem Sangerhäuser Discounter einkaufen - mit Erfolg, denn die Kassiererin bemerkt nicht, dass der Geldschein gefälscht ist. Auch im Restaurant einer Fast-Food-Kette klappt das Bezahlen mit der „Blüte“. Das setzt sich fort, so dass insgesamt 22 gefälschte Banknoten in Umlauf gelangen, die teilweise in Lutherstadt Eisleben, Markranstädt oder Leipzig wieder auftauchen.

Im Supermarkt endet Glückssträhne

Anhand der Seriennummern und DNA-Spuren lässt sich jedoch zurückverfolgen, dass das Geld aus der Lieferung an H. stammt. Rund ein Vierteljahr fällt niemanden etwas auf. Am 14. Juni 2017 ist alles anders. Die Kassiererin eines Sangerhäuser Supermarktes bemerkt den gefälschten Geldschein und will H. zur Rede stellen.

Doch der nimmt seine Beine in die Hand wirft auf der Flucht zu seiner Lebensgefährtin einen Teil des Falschgeldes weg. Schon kurz darauf stehen Polizisten vor der Tür der Freundin. H. landet zwar zur Vernehmung auf dem Revier, darf dieses jedoch zwei Stunden später wieder verlassen.

„Dann musste ich meiner Freundin erst einmal erklären, was passiert war“, erzählt er kleinlaut. Anschließend will er die restlichen „Blüten“ zerrissen und vernichtet haben.

Auf Berufung verzichtet

Staatsanwältin Liane Patzak sprach am Mittwoch von einer „gehörigen kriminellen Energie“, hielt dem Angeklagten jedoch zugute, dass der sich seiner Spielsucht gestellt hat und in einer Selbsthilfegruppe dieser entgegenwirkt.

Das würdigte auch Richter Zärtner und sprach von einer guten Sozialprognose. „Ich denke, dass Sie ihre Tat bereuen“, sagte Zärtner. Das Urteil ist bereits rechtskräftig, da sowohl Anklage als auch Verteidigung auf eine Berufung verzichtet haben. (mz)