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Neues Gesetz erhöht den Aufwand Wie lange die Bearbeitung des Wohngeldantrages in Mansfeld-Südharz im Schnitt dauert

Seit Inkrafttreten des neuen Wohngeldgesetzs sind deutlich mehr Anträge auf beim Landkreis Mansfeld-Südharz eingegangen. Dadurch ist auch der Arbeitsaufwand der Verwaltung gestiegen.

Von Joel Stubert Aktualisiert: 30.01.2023, 11:11
Ein Antrag auf Wohngeld
Ein Antrag auf Wohngeld (Foto: dpa)

Sangerhausen/MZ - Das zum 1. Januar in Kraft getretene Wohngeldgesetz hat in Mansfeld-Südharz bislang zu einer deutlich gestiegenen Anzahl von Anträgen geführt. Schon bereits Ende Januar spürt man die Auswirkungen der Neuerungen in der Kreisverwaltung, wie Sprecherin Michaela Heilek bestätigt. Die Zahl der Posteingänge ist deutlich gestiegen.

Aufwand für die Verwaltung steigt

„Mitte Januar hatten wir schon die Zahl erreicht, die sonst in einem ganzen Monat kommt“, sagt sie. Neben den Posteingängen seien auch die telefonischen Nachfragen und persönlichen Vorsprachen nach oben gegangen.

Insgesamt sei für die Verwaltung „der Arbeitsaufwand durch das Wohngeld-Plus-Gesetz deutlich gestiegen“, sagt die Sprecherin. „Aktuell liegen 550 offene Anträge in der Wohngeldstelle zur Bearbeitung, wobei es sich neben kompletten Neuanträgen auch um Weiterbewilligungsanträge und Erhöhungen handelt“, so Heilek.

Zahl der Anträge werde steigen

Die Versprechungen der Bundesregierung waren und sind wohlklingend. „Ab 2023 bekommen zwei Millionen Haushalte mit kleinen Einkommen Anspruch auf Wohngeld – heute sind es 600.000“, heißt es dazu auf der Internetseite der Bundesregierung.

Das neue „Wohngeld Plus“ werde deutlich höher sein als die bisherigen Bezüge: „Im Schnitt wird das Wohngeld verdoppelt“, heißt es weiter. Mit einer dauerhaften Heizkostenkomponente wolle die Bundesregierung zudem dafür sorgen, dass die Menschen die steigenden Heizkosten bezahlen könnten.

Da möglicherweise der ein oder andere noch keinen Antrag gestellt hat, dürfte die Zahl möglicherweise noch steigen. Auch die Kreisverwaltung erwartet in den nächsten Monaten eine deutlich höhere Antragszahl.

„Es ist damit zu rechnen, dass sich die Zahl der zu bearbeitenden Anträge um 25 bis 50 Prozent erhöht“, prognostiziert Heilek. Aufgrund der neuen Regelungen sei schon jetzt absehbar, dass sich der Abstimmungsbedarf mit anderen so genannten Transferleistungserbringern wie etwa dem Jobcenter erhöhe.

Eine Bearbeitungszeit von zirka drei Monaten

Inwiefern die Bearbeitung der Anträge nun länger dauert, da das Aufkommen größer ist, konnte man in der Kreisverwaltung noch nicht beantworten. „Die Antragsbearbeitung ist grundsätzlich abhängig von der Qualität und Komplexität der eingereichten Anträge“, sagt Heilek dazu.

Entsprechend könne die Bearbeitungszeit variieren. „Aktuell sind die Auswirkungen der Reform in Bezug auf die zeitliche Bearbeitung noch nicht konkret abzuschätzen. Derzeit wird mit einer Bearbeitungszeit von rund drei Monaten gerechnet.“ Personelle Anpassungen habe man bereits im Vorfeld getätigt, um dem erhöhten Aufwand Rechnung zu tragen.

Wer allerdings mit einem Antrag wartet, verschenkt im Prinzip bares Geld. Denn dieses wird erst ab dem Zeitpunkt der Antragsstellung gezahlt, wenn auch verspätet.