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Keine Zählerstände benötigt Wasserverband Südharz: Berechnung von Trinkwasser mit neuer Mehrwertsteuer

Von Helga Koch 17.07.2020, 09:30

Sangerhausen - Gute Nachricht für alle Kunden des Wasserverbands Südharz: Sie brauchen für das Trinkwasser im gesamten Kalenderjahr 2020 nur fünf Prozent Mehrwertsteuer zu bezahlen. Das teilte Fachbereichsleiterin Katrin Tschacher mit, sie ist beim Zweckverband für die kaufmännischen Aufgaben zuständig.

„Wir brauchen die Zählerstände nicht mehr.“ Die konnten die Kunden per 30. Juni an den Verband übermitteln, um ab dem Stichtag vom gesenkten Steuersatz zu profitieren. Einige Kunden hätten die Möglichkeit auch genutzt, sagt Tschacher.

Wasserverband Südharz: Berechnung mit neuem Steuersatz

Normalerweise wird für das Trinkwasser der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent erhoben. Aufgrund der Corona-Krise sieht das Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket der Bundesregierung aber vor, die reguläre Mehrwertsteuer für ein halbes Jahr von 19 auf 16 Prozent und den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben auf fünf Prozent abzusenken. Ab dem 1.  Januar des kommenden Jahres gelten dann wieder die alten, höheren Steuersätze.

Laut Bundesfinanzministerium, erläutert Tschacher, „wurde für die Wasserversorgung der Ablesezeitraum als Abrechnungszeitraum für die Mehrwertsteuer bestimmt, so dass nun fünf Prozent für die gesamte Jahresverbrauchsabrechnung gelten“, denn der Zeitraum ende nach dem 30. Juni. Den niedrigeren Steuersatz in das Abrechnungssystem des Wasserverbands einzuarbeiten, habe 6.500 Euro gekostet. (mz)