Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt: Streit ums Regenwasser

Thürungen - Die Wogen schlugen hoch am Mittwochabend in der Thürunger Gemeindeschenke: Kelbras Bürgermeister Lothar Bornkessel (parteilos) hatte zu einem „sehr sensiblen Thema“ eingeladen, wie er bekannte. Thomas Schlennstedt vom Wasserverband Südharz stellte den Entwurf fürs Niederschlagswasserbeseitigungskonzept vor. Das umzusetzen, dürfte manchem Grundstücksbesitzer erhebliche Kosten bescheren. Das Konzept muss der Unteren Wasserbehörde beim Kreis und dem Landverwaltungsamt vorgelegt, aber nicht genehmigt werden, hieß es.
Grundstücke im Thürunger Ortskern betroffen
Laut Konzept müssten vor allem Grundstücke im Thürunger Ortskern an eine Leitung angeschlossen werden, um das Regen- oder Schmelzwasser abzuleiten. So fordert es das Land Sachsen-Anhalt, nachdem seit ein paar Jahren des öfteren starke Niederschläge zu Überflutungen führten. Und der Wasserverband, erklärte Schlennstedt, müsse dies umsetzen. Er ermunterte die Thürunger und auch die Verwaltung, dem Verband zuzuarbeiten, damit man eventuell schon vorhandene Leitungen oder Gräben bei der Entsorgung berücksichtigen und nicht unnötig neue Leitungen bauen müsse. Doch: „Einige Grundstücke können nicht entwässern - außer über öffentliche Straßen, Wege oder Plätze.“ Und das geht künftig nicht mehr.
Der Wasserverband Südharz hat am 10. Juli 2015 eine neue Abwasserbeseitigungssatzung beschlossen. Paragraf 3 regelt den Anschlusszwang. Absatz 1: Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet, sein Grundstück nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an eine öffentliche Abwasseranlage anzuschließen, sobald auf dem Grundstück Abwasser auf Dauer anfällt.
Absatz 2: Dauernder Anfall von Abwasser ist anzunehmen, sobald das Grundstück mit Gebäuden für den dauernden bzw. vorübergehenden Aufenthalt von Menschen oder für gewerbliche oder industrielle Zwecke bebaut ist, mit der Bebauung des Grundstücks begonnen wurde oder das Grundstück derart befestigt worden ist, dass Niederschlagswasser als Abwasser anfällt. Der Anschlusszwang für Niederschlagswasser besteht dann nicht, wenn der Grundstückseigentümer das auf seinem Grundstück anfallende Niederschlagswasser ohne Beeinträchtigung des Wohl der Allgemeinheit dauerhaft entsorgen kann. (Quelle: Wasserverband Südharz)
Äußerst kompliziert sei die Situation in Thürungen wegen des hohen Grundwasserspiegels, waren sich alle einig. „Früher stand immer mal 20 Zentimeter hoch das Wasser im Keller“, erinnerte Manfred Vogt, das habe sich erst durch den Bau der Talsperre gebessert. Thomas Dietrich merkte an: „Thürungen steht auf Kies.“ Peter Gäpler kritisierte das Bauamt, weil schon beim Straßenbau erhebliche Fehler gemacht worden seien und sich bei starken Niederschlägen das Wasser staue; Amtsleiterin Britta Gaßmann ließ das im Raum stehen.
Kritik am Unterhaltungsverband
Heftige Kritik gab es am Unterhaltungsverband Helme, der die Gräben kaum oder liederlich pflege, aber auch an der Kommune. Klaus Dietrich machte aufmerksam: „Jedes Grundstück hat einen Garten, wo das Wasser versickern kann.“ Matthias Dräger schüttelte den Kopf: „Ich bezahle doch nicht für einen Anschluss, den ich nicht brauche.“ Viele Stimmen und Vorwürfe an Verband, Verwaltung und Politiker aller Ebenen wurden laut. Bornkessel schlug vor: „Wir sollten das erst mal sacken lassen.“
Wolfgang Hampe, einer der älteren Thürunger, schlug vor, die alten Flutgräben und die Niefe, einen kleinen Wasserlauf, wieder in Ordnung zu bringen. „Stellt zwei Leute ein, macht die Gräben sauber! Sonst wird das ein Millionenobjekt!“ Die Leute würden abgezockt, dabei sei der Bau weiterer Leitungen unnötig: Erst im August sei bei einem Unwetter sehr viel Regen runtergekommen, „eine Stunde später war kein Wasser mehr da“. Schlennstedt bot mehrfach an, mit ihm oder Bornkessel einen Vor-Ort-Termin zu vereinbaren. Die Stadt Kelbra könne auch eine längere Frist zur Prüfung beantragen. (mz)