Anonym mit Namensstein Warum Allstedt die Satzung für alle kommunalen Friedhöfe ändert
Allstedt will jetzt in seiner Satzung für alle kommunalen Friedhöfe die grüne Wiese mit gekennzeichneten Grabstätten ermöglichen.
Allstedt
Die Entwicklung ist eindeutig: Für Bestattungen wird in der Einheitsgemeinde Allstedt immer seltener die feste Grabstätte und immer öfter die so genannte grüne Wiese gewählt. Deutlich mehr als die Hälfte der Verstorbenen wurde in den vergangenen beiden Jahren bereits in einer Urnengemeinschaftsanlage beigesetzt, sagt Allstedts Hauptamtsleiterin Andrea Kögel.
Eigene Grabstelle verliert an Bedeutung
Häufig sind die Kinder aus der Region weggezogen und haben nicht die Möglichkeit, sich selbst um eine Grabstelle zu kümmern, wollen aber auch keine Firma damit beauftragen. Doch auch die Älteren selbst entscheiden sich beim Wunsch für die eigene Bestattung immer öfter für die grüne Wiese. „Die eigene Grabstelle ist für viele Leute einfach nicht mehr so wichtig wie früher“, hat Kögel festgestellt.
Eine komplett anonyme Bestattung unter der Rasenkante ist vielen Hinterbliebenen dann aber doch zu wenig. So richten Kommunen seit einigen Jahren zunehmend Urnengemeinschaftsanlagen ein, in denen zumindest an den Namen und die Lebensdaten der Verstorbenen erinnert wird. In der Einheitsgemeinde Allstedt ist das laut Anlage zur Friedhofssatzung bisher offiziell nur im Ortsteil Pölsfeld möglich. Denn nur für den dortigen kommunalen Friedhof führt das Papier bei den Bestattungsformen für Urnengemeinschaftsanlagen auch Grabstätten mit Kennzeichnung auf. Für alle anderen kommunalen Friedhöfe sind nur Gemeinschaftsanlagen aus Grabstätten ohne Kennzeichnung vermerkt.
Namenstafeln auf der grünen Wiese auf dem Allstedter Friedhof
Von der Realität ist diese Regelung inzwischen schon überholt. Auf dem Allstedter Friedhof beispielsweise gibt es bereits erste Namenstafeln auf der grünen Wiese. Nun soll der Stadtrat diese Form des Andenkens auch satzungsrechtlich verankern. Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am kommenden Montag eine Änderung der entsprechenden Anlage zur Friedhofssatzung auf der Tagesordnung. Neben Pölsfeld soll dann auch für Allstedt, Emseloh, Holdenstedt, Katharinenrieth, Liedersdorf, Mittelhausen, Niederröblingen, Sotterhausen, Winkel und Wolferstedt die neue Form der Urnengemeinschaftsanlage in der Satzung festgeschrieben werden. Die gilt nicht für die Friedhöfe in Nienstedt, Einzingen und Beyernaumburg, die nicht von der Kommune, sondern von der Kirche verwaltet und betrieben werden. In Nienstedt und Einzingen verwaltet die Stadt lediglich die Trauerhallen.
Für Urnengemeinschaftsanlagen schreibt die Satzung generell die Form der Wiese vor. Die Kennzeichnung kann mit einem Namensstein erfolgen, für den die Satzung keine weiteren Vorgaben zu Größe oder Beschaffenheit macht. Blumen und anderer Grabschmuck dürfen nicht am Stein, sondern nur an einer gemeinsamen Stelle angelegt werden. Denn die Wiese müsse regelmäßig gemäht werden“, erklärt Andrea Kögel. Der Stadtrat entscheidet am 3. Mai über die Änderung. (mz/Grit Pommer)